Neuregelungen bei der Bewertung von Zinsvorteilen aus Arbeitgeberdarlehen nach der Sachbezugswerteverordnung
Die kürzlich überarbeitete Sachbezugswerteverordnung hat neue Bestimmungen zur Berechnung von Zinsersparnissen bei unverzinslichen oder zinsvergünstigten Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen eingeführt. Diese Änderungen sollen eine gerechtere und transparentere Bewertung der von Arbeitgebern gewährten finanziellen Vorteile gewährleisten.
Grundlage der Berechnung der Zinsersparnis
Die jährliche Zinsersparnis wird als Differenz zwischen dem tatsächlich angewandten Zinssatz (Sollzinssatz) und einem gemäß den gesetzlichen Bestimmungen festgelegten Referenzzinssatz berechnet. Bei Darlehen ohne Zinsbelastung entspricht dieser Referenzzinssatz den festgelegten Normen für einen unveränderlichen Sollzinssatz.