Start-Up-Mitarbeiterbeteiligung: Gesetzliche Neuerungen 2023

Start-up-Mitarbeiterbeteiligung nach dem neuen Förderungsgesetz

Am Ende des Jahres 2023 hat der österreichische Nationalrat das Start-Up-Förderungsgesetz verabschiedet, das darauf abzielt, spezifische steuerliche Anreize für die Mitarbeiterbeteiligung in Start-Ups zu schaffen. Das primäre Ziel dieser Gesetzgebung ist es, die Mitarbeiterbindung zu stärken und gleichzeitig hochqualifizierte Arbeitskräfte durch attraktive Vergütungsmodelle zu gewinnen und zu motivieren. Dieses Gesetz könnte für Start-Ups eine wertvolle Unterstützung darstellen, indem es ihnen ermöglicht, qualifizierte Arbeitskräfte durch attraktive Beteiligungsmodelle zu binden und gleichzeitig die steuerliche Last für die Mitarbeiter zu mindern.

Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Begünstigung

Die neue Regelung steht nur Unternehmen zur Verfügung, die bestimmte Kriterien erfüllen. Hierzu zählen:

  • Eine Mitarbeiterzahl, die im Jahresdurchschnitt 100 Personen nicht überschreitet,
  • Ein Jahresumsatz, der 40 Millionen Euro nicht übersteigt,
  • Eine Unternehmensgründung, die nicht länger als 10 Jahre zurückliegt,
  • Keine Zugehörigkeit oder bedeutende Beteiligung (> 25%) zu einem größeren Konzern.

Diese Einschränkungen sollen sicherstellen, dass die steuerlichen Vorteile gezielt jungen, unabhängigen Unternehmen zugutekommen, die Unterstützung beim Wachstum und bei der Skalierung benötigen.

Bedingungen für die Gewährung von Mitarbeiterbeteiligungen

Die Mitarbeiterbeteiligungen müssen unentgeltlich oder zum Nennwert ausgegeben werden. Sie dürfen ausschließlich aus sachlichen, betriebsbezogenen Gründen, wie der Kompetenz und Erfahrung des Mitarbeiters, gewährt werden. Es wird gefordert, dass die ausgegebenen Anteile vinkuliert sind. Das bedeutet, dass diese Anteile nur mit Zustimmung des Arbeitgebers übertragen werden dürfen. Zudem darf der Anteil eines einzelnen Mitarbeiters zu keinem Zeitpunkt 10% des Gesellschaftskapitals überschreiten. Sollten die abgegebenen Anteile insgesamt diese Grenze überschreiten, bleibt die Start-Up-Mitarbeiterbeteiligung nur bis zu dieser Obergrenze wirksam.

Steuerliche Behandlung der Mitarbeiterbeteiligungen

Ein wesentlicher Vorteil dieser Regelung ist der verzögerte Besteuerungszeitpunkt des geldwerten Vorteils. Die Besteuerung erfolgt erst, wenn der Vorteil tatsächlich zufließt, beispielsweise durch den Verkauf der Anteile, die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, die Aufhebung der Vinkulierung oder im Todesfall. Durch diese Steuerstundung wird eine sofortige finanzielle Belastung des Mitarbeiters vermieden. Darüber hinaus wird der geldwerte Vorteil begünstigt besteuert, wenn der Zufluss nach drei Jahren und nach einer mindestens zweijährigen Beschäftigungsdauer stattfindet. In diesem Fall unterliegen lediglich 25% des geldwerten Vorteils der progressiven Einkommensteuer, während die übrigen 75% einem festen Steuersatz von 27,5% unterzogen werden.

Bemessungsgrundlage für die Besteuerung

Die Bemessungsgrundlage des geldwerten Vorteils wird im Falle eines Verkaufs der Anteile durch den Veräußerungserlös bestimmt. In anderen Fällen ist der gemeine Wert maßgeblich, von dem die bis zum Nennwert der Anteile entstandenen Anschaffungskosten abgezogen werden dürfen. Dies reflektiert das Bestreben des Gesetzgebers, eine faire und gerechte Besteuerung sicherzustellen, indem nur der tatsächliche ökonomische Gewinn des Mitarbeiters besteuert wird.

Zusammenfassung und Ausblick

Das Start-Up-Förderungsgesetz bietet jungen Unternehmen in Österreich eine effektive Möglichkeit, Schlüsselpersonal durch attraktive Beteiligungsangebote an das Unternehmen zu binden und gleichzeitig eine gerechte und vorteilhafte steuerliche Behandlung zu gewährleisten. Durch die Fokussierung auf Start-Ups, die bestimmte Wachstums- und Unabhängigkeitskriterien erfüllen, soll sichergestellt werden, dass die Fördermaßnahmen dort ansetzen, wo sie den größten Nutzen stiften können. Die strategische Ausrichtung dieses Gesetzes unterstützt nicht nur die individuellen Unternehmen, sondern fördert auch das breitere ökonomische Ökosystem, indem es die Entwicklung innovativer und wettbewerbsfähiger Start-Ups in Österreich vorantreibt.

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