Grundsätzlich besteht keine Verpflichtung, die Buchhaltung von einem Steuerberater erledigen zu lassen. Ein-Personen und kleine Unternehmen, deren Jahresumsatz unter 700.000,– bleibt, können ihre Buchhaltung mit der relativ einfachen Einnahmen-Ausgaben-Rechnung abbilden. Diese Unternehmen haben nur die Verpflichtung, Ein- und Ausgaben aufzuzeichnen und die Belege entsprechend zu archivieren. Auch wenn diese Form der Buchhaltung einfach zu erlernen ist, können Fehler und insbesondere das Versäumen von Steuerterminen auch bei dieser Variante teuer werden.
Nicht zu unterschätzen sind auch Sonderfälle wie z.B. Erlöse in anderen EU-Ländern – Stichwort Reverse Charge Rechnungen. Spätestens hier lohnt sich der Kontakt mit dem Steuer-Profi.
Für alle Kapitalgesellschaften sowie Unternehmen mit einem Jahresumsatz über 700.000,- Euro in zwei aufeinanderfolgenden Jahren, ist die doppelten Buchführung zwingend vorgeschrieben. Hier gibt sich der steuerpflichtige Gewinn oder Verlust aus der Differenz zwischen Betriebseinnahmen und -ausgaben (Gewinn- und Verlustrechnung). Zur Optimierung der Steuerlast empfiehlt es sich, das Know-How eines Steuerberaters zu nützen.
In unserer langjährigen Praxis hat es sich vielfacht bewährt, wenn auch die laufende Buchhaltung von unserer Kanzlei übernommen wird. Teure Fehler durch lückenhafte, verspätete Belege oder nicht eingehaltene Steuertermine können so von vorneherein vermieden werden. Als Ihr Steuerberater Innsbruck haben wir so Ihre Zahlen und Geschäftsentwicklung immer im Blick und können kurzfristig Maßnahmen zur Steueroptimierung setzen.
Der direkte Draht zu uns spart wiederum Beratungskosten. Informieren Sie sich bei einem unverbindlichen Gespräch bei Ihrem Steuerberater Innsbruck über die Möglichkeiten.