
Geringfügigkeitsgrenze 2026 bleibt bei 551,10 Euro – warum Lohnerhöhungen jetzt zur Vollversicherung führen
Erstmals wurde die Geringfügigkeitsgrenze nicht angehoben: Sie bleibt 2026 bei 551,10 Euro monatlich, die Grenze für die Dienstgeberabgabe bei 826,65 Euro. Was das für Innsbrucker Betriebe bedeutet, wenn KV-Erhöhungen Mitarbeiter über die Grenze heben – und welche Einschränkungen seit 1.1.2026 beim Zuverdienst zum Arbeitslosengeld gelten.


