
Investitionsfreibetrag auf 20 % erhöht: Steuervorteil nur befristet bis Ende 2026
Von November 2025 bis Dezember 2026 gilt ein erhöhter Investitionsfreibetrag von 20 % (Öko 22 %). Wie Innsbrucker Betriebe den befristeten Steuervorteil nutzen.

Von November 2025 bis Dezember 2026 gilt ein erhöhter Investitionsfreibetrag von 20 % (Öko 22 %). Wie Innsbrucker Betriebe den befristeten Steuervorteil nutzen.

Die EU-Reform ViDA macht strukturierte E-Rechnungen ab Juli 2030 im grenzüberschreitenden B2B-Handel zur Pflicht. Warum Betriebe jetzt umstellen sollten.

Seit 1.7.2025 löst schon eine Übertragung von 75 % der Anteile Grunderwerbsteuer aus – mit 3,5 % vom gemeinen Wert. Was bei Immobiliengesellschaften jetzt gilt.

Ab 2026 steigt die Stiftungseingangssteuer von 2,5 % auf 3,5 %, der Zwischensteuersatz von 23 % auf 27,5 %. Was Stifter und Begünstigte beachten sollten.

Lädt der Arbeitnehmer das E-Firmenauto zu Hause, kann der Arbeitgeber 2026 bis zu 32,806 Cent je kWh steuerfrei ersetzen. Der pauschale 30-Euro-Ersatz entfällt teilweise.

Nach einem EuGH-Urteil schuldet man eine zu hoch ausgewiesene Umsatzsteuer auf Rechnungen an Endverbraucher nicht mehr. Was die Klarstellung für Unternehmen bedeutet.