Elektro-Firmenautos gehören auch in Innsbruck zum Alltag vieler Betriebe. Wird das arbeitgebereigene E-Fahrzeug zu Hause geladen, stellt sich die Frage nach dem steuerfreien Kostenersatz. Für 2026 gelten aktualisierte Werte.
Der steuerfreie Ladekostenersatz 2026
Der maximale steuerfreie Kostenersatz für das Laden des arbeitgebereigenen Elektrofahrzeugs im Privatbereich des Arbeitnehmers beträgt 2026 32,806 Cent je kWh. Voraussetzung ist, dass die geladene Menge dem Firmenfahrzeug nachweislich zugeordnet werden kann.
Wichtige Änderung beim Pauschalbetrag
Der bisher mögliche pauschale Ladekostenersatz von 30 Euro pro Monat ist ab 2026 nicht mehr möglich, wenn die Zuordnung der Lademenge zum Firmenauto nicht sichergestellt ist. Die technische Erfassung der Strommenge gewinnt damit an Bedeutung.
Was Arbeitgeber jetzt tun sollten
- Zuordnung der Lademenge zum Firmenfahrzeug sicherstellen
- Wallbox-Lösungen mit Messfunktion prüfen
- Abrechnung an den aktuellen kWh-Wert anpassen
Unser Rat
Wir helfen Ihnen, den Ladekostenersatz korrekt und steuerfrei abzurechnen und die Nachweise sauber zu dokumentieren.
Quelle: Wirtschaftskammer Österreich (wko.at), Bundesministerium für Finanzen (bmf.gv.at). Stand: Mai 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung.


