Geringfügigkeitsgrenze 2026 bleibt bei 551,10 Euro – warum Lohnerhöhungen jetzt zur Vollversicherung führen

Erstmals wurde die Geringfügigkeitsgrenze nicht angehoben: Sie bleibt 2026 bei 551,10 Euro monatlich, die Grenze für die Dienstgeberabgabe bei 826,65 Euro. Was das für Innsbrucker Betriebe bedeutet, wenn KV-Erhöhungen Mitarbeiter über die Grenze heben – und welche Einschränkungen seit 1.1.2026 beim Zuverdienst zum Arbeitslosengeld gelten.
Dienstreisen 2026: 30 Euro Taggeld, 17 Euro Nächtigungsgeld – und 2,73 Euro Vorsteuer pro Tag

Bei Inlandsdienstreisen bleiben 30 Euro Taggeld und 17 Euro Nächtigungsgeld pro Tag steuer- und abgabenfrei. Was Innsbrucker Betriebe zur Zwölftelregelung, zur 5- und 15-Tage-Grenze, zur Kürzung bei Arbeitsessen und zum Vorsteuerabzug von 2,73 Euro je Taggeld wissen müssen.
Zukunftssicherung: 300 Euro pro Mitarbeiter völlig abgabenfrei – Lohnsteuer, SV und Lohnnebenkosten

Arbeitgeberbeiträge zu Kranken-, Lebens-, Unfall- oder Pensionsversicherungen bleiben bis 300 Euro pro Jahr und Mitarbeiter lohnsteuer-, SV- und lohnnebenkostenfrei. Was Innsbrucker Betriebe zum Gruppenkriterium, zur Direktzahlung an den Versicherer und zum Verbot der Bezugsumwandlung wissen müssen.