Ein falsch ausgewiesener Steuersatz auf der Rechnung konnte bisher teuer werden. Aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) wurde das österreichische Umsatzsteuergesetz nun entschärft.
Die neue Rechtslage
Eine Steuerschuld kraft Rechnungslegung – aufgrund einer in der Rechnung ausgewiesenen Steuer – kann nur mehr bei Rechnungslegung an Unternehmer bestehen. Wird in einer Rechnung an einen Endverbraucher eine zu hohe Umsatzsteuer ausgewiesen, schuldet man diese nicht.
Warum das sinnvoll ist
Das Steueraufkommen ist bei Rechnungen an Endverbraucher nicht gefährdet: Ein Endverbraucher ist nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt und kann sich die zu hoch ausgewiesene Steuer nicht zurückholen. Damit entfällt das Risiko, das die bisherige Regelung absichern sollte.
Was das für Unternehmen bedeutet
- Fehler bei Endkundenrechnungen führen nicht mehr automatisch zur Steuerschuld.
- Bei Rechnungen an Unternehmer bleibt die sorgfältige Ausweisung entscheidend.
- Eine korrekte Rechnungsstellung bleibt Best Practice.
Unser Rat
Saubere Rechnungen bleiben die Grundlage einer korrekten Umsatzsteuer. Wir prüfen Ihre Rechnungsprozesse und beraten bei der Korrektur fehlerhafter Belege.
Quelle: Wirtschaftskammer Österreich (wko.at), Bundesministerium für Finanzen (bmf.gv.at), EuGH. Stand: Mai 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung.


