Neues Bau- und Wohnpaket 2024 - Förderung & Eigentum

Der österreichische Nationalrat hat wesentliche Elemente des von der Bundesregierung vorgeschlagenen Bau- und Wohnpakets verabschiedet. Dieses Paket zielt darauf ab, den Wohnungsbau zu fördern und die Eigentumsquote zu erhöhen.

Ausweitung der beschleunigten Absetzung für Abnutzung (AfA):
Die Regelungen zur beschleunigten Abschreibung von Gebäuden werden temporär erweitert. Für Wohngebäude, die zwischen dem 31. Dezember 2023 und dem 1. Januar 2027 fertiggestellt werden, kann in den ersten drei Jahren die dreifache AfA in Anspruch genommen werden. Diese Regelung gilt auch für Gebäude, die im zweiten Halbjahr in Betrieb genommen werden, sofern sie dem „Gebäudestandard Bronze“ des „klimaaktiv-Kriterienkatalogs“ entsprechen. Zudem wird die Möglichkeit einer beschleunigten Abschreibung auf Sanierungsmaßnahmen ausgedehnt, insbesondere auf solche, die nach dem 31. Dezember 2023 beginnen und für die Bundesförderungen gemäß dem 3. Abschnitt des Umweltfördergesetzes gewährt werden.

Ökozuschlag:
Seit der ökosozialen Steuerreform können Privatpersonen bestimmte Gebäudeinvestitionen als Sonderausgaben steuerlich absetzen. Diese Regelung wurde nun erweitert, sodass auch Vermieter für energetische Sanierungsmaßnahmen und den Austausch fossiler Heizsysteme durch umweltfreundliche Alternativen 15 % der Investitionssumme als fiktiven steuerlichen Aufwand geltend machen können. Diese Regelung gilt für die ersten beiden Wirtschaftsjahre nach dem 31. Dezember 2023, sofern die Immobilie zu Wohnzwecken vermietet wird.

Abschaffung von Nebengebühren:
Die Gebühren für die Eintragung von Eigentumsrechten an Liegenschaften und damit verbundenen Pfandrechten im Grundbuch werden unter bestimmten Bedingungen vorübergehend ausgesetzt. Voraussetzung hierfür ist, dass die Liegenschaft zur Deckung eines dringenden Wohnbedarfs genutzt wird und das zugrunde liegende Darlehen zu über 90 % für den Erwerb, die Errichtung oder Sanierung einer begünstigten Immobilie verwendet wird. Diese Befreiung gilt für Rechtsgeschäfte, die nach dem 31. März 2024 abgeschlossen werden, und für Anträge auf Eintragung, die zwischen dem 1. Juli 2024 und dem 30. Juni 2026 gestellt werden.

Förderdarlehen:
Des Weiteren hat der Nationalrat beschlossen, den Bundesländern Finanzmittel bereitzustellen, mit denen diese Darlehen von bis zu 200.000 Euro zu einer maximalen Verzinsung von 1,5 % pro Jahr an natürliche Personen vergeben können. Diese Darlehen sind an antispekulative Maßnahmen gebunden, um eine nachhaltige Nutzung der geförderten Immobilien zu gewährleisten.

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