
AbgÄG 2024: Neue Regeln für Gruppenbesteuerung
Das AbgÄG 2024 verändert die Gruppenbesteuerung: Verrechnungsverbot für Vorgruppenverluste und freiwillige Verlustzurechnung für ausländische Mitglieder ab 2024.

Das AbgÄG 2024 verändert die Gruppenbesteuerung: Verrechnungsverbot für Vorgruppenverluste und freiwillige Verlustzurechnung für ausländische Mitglieder ab 2024.

Der VwGH bestätigt die Regeln zur Verlustnutzung bei ausländischen Gruppenmitgliedern. Steuerliche Abschreibungen sind begrenzt. Wichtige Einsicht für Unternehmer.

Der VfGH erleichtert den Nachweis außergewöhnlicher Belastungen. Regelmäßige Behandlungen können nun leichter anerkannt werden, wenn ärztlich belegt.

Der Jahresbeleg für 2024 muss bis 15. Februar 2025 geprüft werden. Nutzen Sie die BMF Belegcheck App oder FinanzOnline zur Überprüfung.

Die EZB senkt den Leitzins, was Stundungszinsen auf 7,03% bringt. Erfahren Sie alles über die aktuellen Zinssätze ab Januar 2025.

Geteilte Kinderbetreuung zahlt sich aus: 1.000 Euro Partnerschaftsbonus bei gleichmäßiger Betreuung. Alles zu Voraussetzungen und Online-Antragstellung.