Aktuelle Zinssätze 2025: So wirken sich Änderungen aus

Die aktuellen Entwicklungen bei den Zinssätzen für Stundungen, Aussetzungen und Beschwerden bringen wichtige Änderungen mit sich, die ab Januar 2025 berücksichtigt werden müssen. Die Europäische Zentralbank (EZB) hat den Leitzins um 0,5% gesenkt, was zu einer Reduktion des Basiszinssatzes von 3,03% auf 2,53% geführt hat.

Änderungen zum Januar 2025

Stundungszinsen und Weitere Zinssätze

Seit dem 1. Juli 2024 beträgt der Aufschlag für Stundungszinsen gemäß § 212 Abs. 2 BAO 4,5% über dem Basiszinssatz. Die aktuellen Zinssätze gestalten sich nach der Änderung wie folgt:

  • Stundungszinsen: 7,03% (vorher 7,53%)
  • Aussetzungszinsen: 4,53% (vorher 5,03%)
  • Anspruchszinsen: 4,53% (vorher 5,03%)
  • Beschwerdezinsen: 4,53% (vorher 5,03%)
  • Umsatzsteuerzinsen: 4,53% (vorher 5,03%)

Diese Anpassungen zeigen eine Reduktion der Zinssätze um 0,5%, was auf die gesenkte Basiszinsrate zurückzuführen ist.

Anmerkungen

Zinsforderungen werden nur dann erhoben, wenn sie den Betrag von 50 Euro überschreiten. Diese Änderungen sind seit dem 18. Dezember 2024 in Kraft.

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Es ist essenziell, auch die Grundlagen des Basiszinssatzes sowie die Situationen rund um Zinsen für Stundungen, Aussetzungen, Ansprüche, Beschwerden und die Umsatzsteuer zu verstehen, um die vollständige Tragweite der aktuellen Änderungen zu erfassen.