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Aktuelle Zinssätze 2025: So wirken sich Änderungen aus

Zinssätze des Finanzamts bei Stundungen, Aussetzungen, Ansprüchen und Beschwerden. Stand August 2026: Basiszinssatz 1,53 %, Stundungszinsen 6,03 %, übrige Zinsen 3,53 %.

Zinssätze des Finanzamts bei Stundungen, Aussetzungen und Beschwerden – abhängig vom Basiszinssatz.

Die aktuellen Entwicklungen bei den Zinssätzen für Stundungen, Aussetzungen und Beschwerden bringen wichtige Änderungen mit sich, die ab Januar 2025 berücksichtigt werden müssen. Die Europäische Zentralbank (EZB) hat den Leitzins um 0,5% gesenkt, was zu einer Reduktion des Basiszinssatzes von 3,03% auf 2,53% geführt hat.

Änderungen zum Januar 2025

Stundungszinsen und Weitere Zinssätze

Seit dem 1. Juli 2024 beträgt der Aufschlag für Stundungszinsen gemäß § 212 Abs. 2 BAO 4,5% über dem Basiszinssatz. Die aktuellen Zinssätze gestalten sich nach der Änderung wie folgt:

  • Stundungszinsen: 7,03% (vorher 7,53%)
  • Aussetzungszinsen: 4,53% (vorher 5,03%)
  • Anspruchszinsen: 4,53% (vorher 5,03%)
  • Beschwerdezinsen: 4,53% (vorher 5,03%)
  • Umsatzsteuerzinsen: 4,53% (vorher 5,03%)

Diese Anpassungen zeigen eine Reduktion der Zinssätze um 0,5%, was auf die gesenkte Basiszinsrate zurückzuführen ist.

Anmerkungen

Zinsforderungen werden nur dann erhoben, wenn sie den Betrag von 50 Euro überschreiten. Diese Änderungen sind seit dem 18. Dezember 2024 in Kraft.

Aktualisiert: August 2026. Der Basiszinssatz wurde seither weiter gesenkt und liegt seit 11. Juni 2025 bei 1,53 %. Aktuell gelten daher: Stundungszinsen 6,03 % (Basiszinssatz + 4,5 %) sowie Aussetzungs-, Anspruchs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen jeweils 3,53 % (Basiszinssatz + 2 %). Die 50-Euro-Grenze bleibt unverändert. Quellen: OeNB – Basiszinssatz, USP/BMF.

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Es ist essenziell, auch die Grundlagen des Basiszinssatzes sowie die Situationen rund um Zinsen für Stundungen, Aussetzungen, Ansprüche, Beschwerden und die Umsatzsteuer zu verstehen, um die vollständige Tragweite der aktuellen Änderungen zu erfassen. Wie die Verzinsung im Umsatzsteuerbereich im Detail funktioniert – etwa die 91-Tage-Frist bei Gutschriften –, lesen Sie in unserem Beitrag zu Umsatzsteuerzinsen bei Nachzahlungen und Gutschriften.