VfGH erleichtert Nachweis für außergewöhnliche Belastungen

Der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat eine bedeutende Entscheidung getroffen, die den Prozess der steuerlichen Anerkennung außergewöhnlicher Belastungen für Steuerpflichtige erleichtert. Diese Entscheidung könnte insbesondere für Personen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen von großem Interesse sein.

Hintergrund

Die Entscheidung des VfGH betrifft den Nachweis außergewöhnlicher Belastungen im Steuerrecht. Im konkreten Fall machte eine Steuerpflichtige mit einer 70%igen Behinderung Kosten für Massagen und Osteopathie geltend. Sowohl das Finanzamt als auch das Bundesfinanzgericht (BFG) lehnten die Anerkennung dieser Kosten ab. Die Ablehnung wurde damit begründet, dass die Behandlungen nicht zwangsläufig gewesen seien, da eine ärztliche Verordnung vor Beginn der Behandlung fehlte und kein Kostenersatz durch die Sozialversicherung erfolgte.

Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs

Der VfGH stellte klar, dass die regelmäßige medizinische Notwendigkeit von Behandlungen, gestützt durch ein ärztliches Gutachten, als ausreichender Nachweis für deren steuerliche Anerkennung gilt. Die Weigerung, ein ärztliches Attest als Beweis für die Notwendigkeit der Behandlungen anzuerkennen, wurde als Verletzung des verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatzes gewertet.

Implikationen

Diese Entscheidung hat weitreichende Implikationen für Steuerpflichtige, die medizinisch notwendige Behandlungen aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung in Anspruch nehmen. Selbst wenn nicht alle Dokumente bereits zu Behandlungsbeginn vorliegen, können auf durchgehenden ärztlichen Belegen basierende Behandlungen einfacher als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden. Die Position von Steuerpflichtigen, welche medizinische Kosten geltend machen möchten, wird somit gestärkt.

Empfehlungen

Es wird empfohlen, bei medizinisch notwendigen Behandlungen fortlaufende Dokumentationen durch ärztliche Atteste einzuholen. Diese Maßnahmen erleichtern den Nachweis für die steuerliche Anerkennung. Sollte eine Anerkennung durch das Finanzamt abgelehnt werden, sollten Steuerpflichtige eine rechtliche Überprüfung in Betracht ziehen, besonders wenn ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz vermutet wird.

Insgesamt bietet diese Entscheidung des VfGH eine Erleichterung für Steuerpflichtige, die außergewöhnliche Belastungen geltend machen wollen, und stellt sicher, dass der Zugang zu notwendigen medizinischen Behandlungen finanzielle Unterstützung erfährt.