Privatstiftungen sind ein bewährtes Instrument zur Vermögensweitergabe. Mit 2026 werden zwei zentrale Steuersätze für Stiftungen angehoben.
Höhere Stiftungseingangssteuer
Zuwendungen der Stifter an inländische Privatstiftungen unterliegen der Stiftungseingangssteuer. Diese wird ab 1. Jänner 2026 von 2,5 % auf 3,5 % angehoben. Für geplante Zuwendungen kann der Zeitpunkt daher steuerlich relevant sein.
Anhebung der Zwischensteuer
Privatstiftungen unterliegen mit Zinserträgen und Einkünften aus Kapitalvermögen der Zwischenbesteuerung, bevor es zur endgültigen Besteuerung bei der Ausschüttung kommt. Der Zwischensteuersatz wird ab der Veranlagung 2026 von 23 % auf 27,5 % angehoben.
Was das für die Praxis bedeutet
- Zuwendungen an Stiftungen werden ab 2026 höher besteuert.
- Die höhere Zwischensteuer belastet thesaurierte Kapitalerträge stärker.
- Die Zwischensteuer wird bei Ausschüttungen grundsätzlich angerechnet.
Unser Rat
Wir beraten Stifter und Stiftungsvorstände zu den steuerlich optimalen Zeitpunkten und Strukturen.
Quelle: Wirtschaftskammer Österreich (wko.at), Bundesministerium für Finanzen (bmf.gv.at). Stand: Mai 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung.


