Im Zuge der Pensionsreform hat der Nationalrat am 10. Juli 2025 das Teilpensionsgesetz beschlossen, welches im Jahr 2026 in Kraft tritt. Diese gesetzliche Neuerung ermöglicht eine flexiblere Gestaltung des Übergangs in den Ruhestand und bietet eine Möglichkeit zur Arbeitszeitreduktion für Personen mit Pensionsanspruch. Die Teilpension wird somit teilweise die bisherige Altersteilzeit ersetzen.
Voraussetzungen und Möglichkeiten
Für die Inanspruchnahme der Teilpension müssen bestimmte Anspruchsvoraussetzungen erfüllt werden. Dazu zählen die Bedingungen für eine vorzeitige oder reguläre Alterspension, wie etwa die Langzeitversichertenpension ab 62 Jahren oder die reguläre Alterspension, die für Männer ab 65 Jahren gilt, während sich das Pensionsalter für Frauen schrittweise bis 2033 erhöht. Die Teilpension ermöglicht eine freiwillige Arbeitszeitreduktion zwischen 25 % und 75 %, die zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbart werden muss, da kein gesetzlicher Anspruch darauf besteht.
Berechnung der Teilpension
Die Höhe der Teilpension orientiert sich am reduzierten Arbeitszeitanteil und dem aktuellen Pensionsanspruch. Bei einer Arbeitszeitreduktion von 25-40 % werden 25 % des Pensionsanspruchs gewährt, während 50 % des Pensionsanspruchs bei einer Reduktion von 41-60 % zustehen. Reduzieren Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit um 61-75 %, erhalten sie 75 % des Pensionsanspruchs.
Zusätzliche Regelungen
Für Bezieher einer Teilpension besteht eine Zuverdienstgrenze: Eine selbständige Tätigkeit darf nur bis zur Geringfügigkeitsgrenze erlaubt sein, welche im Jahr 2025 bei 551,10 Euro liegt. Vor Erreichen des Regelpensionsalters gelten außerdem Abschläge, und der Pensionsanspruch für die reduzierte Arbeitszeit wird eingefroren.
Änderungen bei der Altersteilzeit
Mit der Anpassung der Altersteilzeit werden die Bezugszeiträume von fünf auf drei Jahre verkürzt. Diese Regelung wird stufenweise bis 2029 umgesetzt. Das Altersteilzeitgeld deckt eine Arbeitszeitreduktion von 40 bis 60 % ab und wird in den drei Jahren vor Pensionsanspruch gewährt.
Weiterführende Informationen
Detaillierte Informationen zur Teilpension sind über das Bundesministerium erhältlich. Zusätzliche Details und aktuelle Updates zur Regelungen sind auf der Webpräsenz des Ministeriums verfügbar.


