Die Gastgewerbepauschalierung bietet Gastronomiebetrieben die Möglichkeit, bestimmte Betriebsausgaben pauschal anzusetzen. Das folgende Überblick stellt die wichtigsten Voraussetzungen und Bestimmungen dieser Regelung dar.
Geltungsbereich und Voraussetzungen
Um von der Gastgewerbepauschalierung profitieren zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
Gewerbeberechtigung
Der Betrieb muss über eine Gewerbeberechtigung für das Gastgewerbe im Sinne des § 111 Gewerbeordnung verfügen, und diese Berechtigung muss während des gesamten Wirtschaftsjahres vorliegen.
Keine Buchführungspflicht
Es darf keine Pflicht zur Buchführung bestehen, und es dürfen auch keine freiwilligen Bücher geführt werden, die eine Bilanzierung ermöglichen.
Umsatzgrenze
Die Umsätze des Betriebs dürfen nicht mehr als 400.000 Euro betragen. In der Regel wird hierfür der Umsatz des Vorjahres herangezogen; Ausnahmen gelten bei Betriebseröffnungen. Dabei bleiben durchlaufende Posten und ähnliche Abgaben unberücksichtigt.
Kein Anrecht bei Vermögensverwaltung
Die Pauschalierung kann nicht bei reiner Vermögensverwaltung, wie beispielsweise bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, in Anspruch genommen werden.
Weitere Anforderungen
Anzeige in der Steuererklärung
Die Entscheidung, die Gastgewerbepauschalierung in Anspruch zu nehmen, muss in der Steuererklärung angegeben werden.
Zusätzliche Zahlung
Die Pauschalierung betrifft nur zusätzliche Zahlungen, die bisher nicht gewährt wurden. Eine Umwandlung von Gehältern oder bestehenden Prämien ist nicht zulässig.
Dreijahresfrist
Wenn vom pauschalierten Verfahren zur Vollbilanzierung oder zur vollständigen Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (EÜR) gewechselt wird, darf eine neuerliche Pauschalierung erst nach Ablauf von drei Jahren erfolgen.
Hinweis und Unterstützung
Es wird empfohlen, den Kollektivvertrag des Betriebs zu prüfen und sicherzustellen, dass alle prämienbezogenen Vereinbarungen korrekt formuliert sind. Bei Bedarf sollte Unterstützung in Anspruch genommen werden, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen und steuerlichen Aspekte eingehalten werden.