Im dritten Quartal 2024 stehen eine Vielzahl von wichtigen Steuerterminen an. Es ist wichtig, diese Fristen zu beachten, um mögliche Strafen und Verzugszinsen zu vermeiden. Im Folgenden sind die wesentlichen Steuertermine für Juli, August und September 2024 zusammengefasst.
Juli 2024
1. Juli 2024
- Beginn der Einreichung von Energiekosten für Non-Profit-Organisationen (Phase 2 für das Kalenderjahr 2023)
12. Juli 2024
- Intrastatmeldung für Juni
15. Juli 2024
- Umsatzsteuer für Mai
- Werbeabgabe für Mai
- Meldung des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs für das 2. Quartal (Fristverlängerung möglich)
- Lohnabgaben für Juni
31. Juli 2024
- Meldung und Bezahlung Umsatzsteuer EU-Dienstleistungen und innergemeinschaftliche Versandhandelsumsätze (EU-OSS und Nicht-EU-OSS) für das 2. Quartal
- Meldung und Bezahlung Umsatzsteuer Einfuhr-Versandhandelsumsätze bis 150 Euro (Import-One-Stop-Shop IOSS) für Juni
- Zusammenfassende Meldung für Juni bzw. das 2. Quartal
August 2024
14. August 2024
- Intrastatmeldung für Juli
16. August 2024
- Einkommen- und Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen für das 3. Quartal
- Umsatzsteuer für Juni bzw. das 2. Quartal
- Werbeabgabe für Juni
- Kammerumlage für das 2. Quartal
- Lohnabgaben für Juli
31. August 2024
- Beiträge zur Sozialversicherung für Selbstständige für das 3. Quartal
September 2024
2. September 2024
- Meldung und Bezahlung Umsatzsteuer Einfuhr-Versandhandelsumsätze bis 150 Euro (Import-One-Stop-Shop IOSS) für Juli
- Zusammenfassende Meldung für Juli
13. September 2024
- Intrastatmeldung für August
16. September 2024
- Umsatzsteuer für Juli
- Werbeabgabe für Juli
- Lohnabgaben für August
30. September 2024
- Meldung und Bezahlung Umsatzsteuer Einfuhr-Versandhandelsumsätze bis 150 Euro (Import-One-Stop-Shop IOSS) für August
- Zusammenfassende Meldung für August
- Antrag Rückerstattung ausländische Mehrwertsteuern (EU-Unternehmer in Österreich bzw. Mehrwertsteuern aus der EU) aus 2023
- Antrag auf Herabsetzung der Einkommen- und Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen für 2024
- Abgabe der Arbeitnehmerveranlagung L1 für 2023, wenn verpflichtend (Papierform oder FinanzOnline)
- Ende der anspruchszinsenfreien Periode für Einkommen- und Körperschaftsteuer-Nachzahlungen bzw. Gutschriften für 2023
- Ende der zinsfreien Periode für Umsatzsteuer-Nachzahlungen bzw. Gutschriften für 2023
- Einreichung beim Firmenbuch der Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften zum 31.12.2023
- Vereine: Rechnungsprüfung des Abschlusses zum 31.12.2023
Fazit
Das dritte Quartal 2024 ist mit zahlreichen steuerlichen Terminen und Abgabefristen gefüllt. Eine sorgfältige Planung und rechtzeitige Einreichung sind essenziell, um Strafen und Verzugszinsen zu vermeiden. Eine regelmäßige Überprüfung und Einhaltung dieser Termine stellen sicher, dass alle steuerlichen Verpflichtungen rechtzeitig erfüllt werden.