EORI-Nummer: Neue Antragsregelung ab Juni 2024

EORI-Nummer für den Handel mit Nicht-EU-Ländern

Einführung der neuen Antragsregelung

Die EORI-Nummer ("Economic Operators Registration and Identification") dient der EU-weiten, einheitlichen Identifikation von Wirtschaftsteilnehmern und ist unerlässlich für den Handel mit Nicht-EU-Ländern.

Neue Antragsregelung ab 6. Juni 2024

Ab dem 6. Juni 2024 müssen neue Anträge für die EORI-Nummer über das Zoll-Portal der österreichischen Finanzverwaltung gestellt werden. Unternehmen haben die Möglichkeit, die Beantragung entweder über das Zoll-Portal der EU oder direkt über das Zoll-Portal der österreichischen Finanzverwaltung durchzuführen.

Bedeutung

Die Einführung dieser neuen Regelung vereinfacht die Identifikation von Wirtschaftsteilnehmern innerhalb des gesamten EU-Raums. Durch die obligatorische Online-Beantragung wird der Prozess modernisiert und effizienter gestaltet, was die Zukunftsfähigkeit des Handels mit Nicht-EU-Ländern unterstützt.

Fazit

Unternehmen, die Handel mit Nicht-EU-Ländern betreiben, sollten sicherstellen, dass sie ihre EORI-Nummer über das entsprechende Portal beantragen, um ab dem 6. Juni 2024 konform zu sein.

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