Mit Jahresbeginn 2026 werden Verhütungsmittel und Frauenhygieneartikel von der Umsatzsteuer befreit. Für Apotheken, Drogerien und den Handel in Innsbruck ist die korrekte Umsetzung im Kassensystem entscheidend.
Was die Neuregelung vorsieht
Mit 1. Jänner 2026 tritt eine echte Steuerbefreiung für Verhütungsmittel und Frauenhygieneartikel in Kraft. „Echt“ bedeutet: Der Vorsteuerabzug bleibt erhalten – die betroffenen Unternehmen verlieren also nicht das Recht auf Vorsteuerabzug aus ihren Eingangsrechnungen.
Auswirkungen für den Handel
- Betroffene Produkte sind ohne Umsatzsteuer zu verkaufen.
- Der Vorsteuerabzug für Einkauf und zugehörige Kosten bleibt bestehen.
- Kassensysteme und Warenwirtschaft sind auf die richtige Steuerkennzeichnung umzustellen.
Worauf jetzt zu achten ist
Entscheidend ist die korrekte Abgrenzung der begünstigten Artikel. Eine falsche Zuordnung führt zu fehlerhaften Rechnungen und Voranmeldungen. Wir unterstützen bei der Umstellung Ihrer Systeme.
Quelle: Wirtschaftskammer Österreich (wko.at), Bundesministerium für Finanzen (bmf.gv.at). Stand: April 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung.

