Entwurf des Telearbeitsgesetzes (TelearbG)
Einführung und Zielsetzung
Ab dem 1. Januar 2025 ermöglicht der Entwurf des Telearbeitsgesetzes (TelearbG) Arbeitgebern und Arbeitnehmern, schriftliche Telearbeitsvereinbarungen zu treffen. Der Entwurf sieht erweiterte Regelungen vor, die es Arbeitnehmern erlauben, ihre Arbeitsleistung nicht nur in der eigenen Wohnung, sondern auch an verschiedenen anderen Orten zu erbringen. Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit noch in der Phase der parlamentarischen Beschlussfassung.
Telearbeitsorte
Als Telearbeitsorte können einvernehmlich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verschiedene Standorte festgelegt werden:
- Haupt- und Nebenwohnsitz des Arbeitnehmers
- Wohnung eines nahen Angehörigen
- Vom Arbeitnehmer angemietete Büroräumlichkeiten (Coworking-Spaces)
- Andere Orte wie ein Kaffeehaus, Park oder Freibad
- Urlaubsort, beispielsweise ein Hotel oder eine Ferienwohnung
Bereitstellung der Arbeitsmittel
Grundsätzlich ist der Arbeitgeber zur Bereitstellung der digitalen Arbeitsmittel verpflichtet. Jedoch ist eine abweichende Vereinbarung möglich, sofern der Arbeitgeber angemessen zu den Kosten der vom Arbeitnehmer gestellten Arbeitsmittel beiträgt.
Sozialversicherungsschutz
Telearbeit im engeren Sinn
Unter Telearbeit im engeren Sinn fallen Arbeiten, die in der Haupt- und Nebenwohnung des Arbeitnehmers, der Wohnung eines nahen Angehörigen oder in Coworking-Spaces nahe beim Wohnsitz oder Arbeitgeberbetrieb erbracht werden. Für diese Arbeitsorte gilt der Unfallversicherungsschutz sowohl für die Arbeitsleistung als auch für den Weg zu diesen Orten.
Telearbeit im weiteren Sinn
Telearbeit im weiteren Sinn umfasst andere vom Arbeitnehmer gewählte Orte, wie beispielsweise ein Kaffeehaus oder einen Urlaubsort. In diesem Fall umfasst der Versicherungsschutz nur die unmittelbare Arbeitsleistung, nicht jedoch den Weg zum Telearbeitsort.
Steuerrechtliche Regelungen
Ab dem 1. Januar 2025 kann der Arbeitgeber ein steuerfreies Telearbeitspauschale einführen. Dieses neue Pauschale ersetzt das bisher bekannte Homeoffice-Pauschale und soll die steuerlichen Regelungen rund um Telearbeit vereinfachen.
Der Entwurf des Telearbeitsgesetzes stellt eine wichtige Weiterentwicklung der Arbeitswelt dar, indem er flexible Arbeitsorte ermöglicht und gleichzeitig klare Regelungen zur Bereitstellung von Arbeitsmitteln sowie zum Versicherungsschutz bietet. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind gut beraten, sich frühzeitig über die neuen Möglichkeiten und Regelungen zu informieren und diese gegebenenfalls in schriftlichen Vereinbarungen umzusetzen.
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