Ferienjobs: Auswirkungen auf Familienleistungen erklärt

Ferienjobs für Schüler und Studierende: Auswirkungen auf Familienleistungen

Die Aufnahme eines Ferienjobs durch Schüler und Studierende hat verschiedene Auswirkungen auf die Familienleistungen. Im Folgenden werden die wichtigsten Aspekte und Regelungen erläutert.

Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag

Für ein 19-jähriges Kind in Ausbildung beträgt die Familienbeihilfe im Jahr 2024 monatlich € 191,60. Zusätzlich wird ein Kinderabsetzbetrag von € 67,80 pro Monat gewährt. Somit erhalten Eltern insgesamt monatlich € 259,40 pro Kind. Diese Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag können bis zum 24. Lebensjahr des Kindes gewährt werden – in speziellen Fällen auch bis zum 25. Lebensjahr und unbefristet bei gravierender Behinderung.

Zuverdienst und Auswirkungen

Bis zum 19. Lebensjahr eines Kindes gibt es keine Begrenzung des Zuverdienstes. Dies bedeutet, dass Familienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag und Familienbonus Plus nicht beeinträchtigt werden. Ab dem 20. Lebensjahr des Kindes wird das steuerpflichtige Jahreseinkommen jedoch relevant. Übersteigt das steuerpflichtige Jahreseinkommen die bisherige Zuverdienstgrenze von € 15.000, wird die Familienbeihilfe entsprechend reduziert.

Anpassung der Zuverdienstgrenze

Die Bundesregierung plant eine Anhebung der Zuverdienstgrenze rückwirkend zum 1. Januar 2024. Diese Grenze soll künftig jährlich anhand des Inflationsfaktors erhöht werden. Die Beschlussfassung im Parlament ist für Juli 2024 vorgesehen.

Berechnung der Zuverdienstgrenze

Für die Berechnung der Zuverdienstgrenze ist das zu versteuernde Einkommen des Kindes im betreffenden Jahr relevant. Dieses Einkommen umfasst das Bruttogehalt abzüglich der Sozialversicherungsbeiträge (ausgenommen Sonderzahlungen für Urlaubs- und Weihnachtsgeld). Nicht zum relevanten Einkommen zählen jedoch Waisenpensionen, Leistungen aus dem Sozialversicherungsrecht und andere nicht steuerpflichtige Einkommen.

Familienbonus Plus

Erhalten Eltern für ein Kind die Familienbeihilfe, so steht ihnen auch der Familienbonus Plus zu. Für ein Kind ab 18 Jahren beträgt dieser monatlich € 58,34, während für jüngere Kinder € 166,68 monatlich gewährt werden.

Fazit

Eltern sollten die Regelungen zu Zuverdienstgrenzen und Familienleistungen genau im Auge behalten, um die finanziellen Vorteile optimal zu nutzen. Eine sorgfältige Planung und Kenntnis der relevanten Grenzen und zu berücksichtigenden Einkommensarten sind hierbei unerlässlich. Die geplanten Anpassungen der Zuverdienstgrenzen ab Januar 2024 bieten zusätzliche Entlastung und Flexibilität bei der Vereinbarkeit von Ausbildung und Berufstätigkeit für junge Erwachsene.

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