Sommerjobs 2024: Was Schüler und Studenten wissen müssen

Sommerjobs und Ferialpraktikanten 2024

Geld verdienen und Erfahrungen sammeln – das sind die Hauptmotive für Arbeiten im Sommer. Welche Arten von Sommerjobs es gibt und was man beachten muss, haben wir für Sie zusammengefasst:

Voraussetzungen und Altersgrenzen

Jugendliche ab 15 Jahren dürfen arbeiten, wenn sie die Schulpflicht abgeschlossen haben.

Ferialjobs

Schüler oder Studenten dürfen im Sommer arbeiten und müssen vor Arbeitsantritt bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) angemeldet werden. Alle arbeitsrechtlichen Bestimmungen, wie z.B. Kollektivverträge, sind zu beachten.

Verdienste über der Geringfügigkeitsgrenze von 518,44 Euro pro Monat (Wert 2024) führen zu voller Versicherung bei der ÖGK. Bei Verdiensten unter dieser Grenze besteht nur eine Unfallversicherung.

Echtes Ferialpraktikum und Volontariat

Echtes Ferialpraktikum: Ein Praktikum gemäß Schul- oder Studienplan ohne Arbeitsverpflichtung oder Anspruch auf ein Mindestentgelt. Die Unfallversicherung erfolgt über die Schülerversicherung.

Volontariat: Freiwillige Mitarbeit im Unternehmen mit Fokus auf Ausbildung. Hier ist eine Unfallversicherung bei der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) erforderlich.

Bei Entgeltzahlung erfolgt die Anmeldung bei der ÖGK je nach Höhe als geringfügig Beschäftigter oder vollversicherter Dienstnehmer. In der Hotellerie und im Gastgewerbe gilt der Pflichtpraktikant als echter Dienstnehmer und wird nach Kollektivvertrag bezahlt.

Schnuppertage

Zur Berufsorientierung für Schüler entweder während der Unterrichtszeiten oder außerhalb derselben. Der Versicherungsschutz erfolgt durch die gesetzliche Schülerunfallversicherung. Nach der Schulpflicht erfolgt die Anmeldung bei der AUVA als Volontär.

Die Dauer beträgt maximal fünf Tage pro Betrieb und insgesamt maximal 15 Tage pro Kalenderjahr.

Zuverdienstregeln

  • Familienbeihilfe entfällt stufenweise ab einem Einkommen von 15.000 Euro pro Jahr für mindestens 19‑Jährige ab dem darauffolgenden Kalenderjahr.
  • Die Prüfung der Voraussetzungen für Studienbeihilfe ist ratsam.

Tipp: Arbeitnehmerveranlagung

Ferialarbeitnehmer erhalten bei Ferienjobs oft die gesamte bezahlte Lohnsteuer vom Finanzamt zurück. Niedrigverdiener können eine Erstattung bis zu 55 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge (maximal 1.331 Euro jährlich) erhalten. Steuererleichterungen erfolgen meist antragslos durch das Finanzamt im Folgejahr.

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