Mitarbeiterprämie 2024: Bis zu 3.000 Euro abgabenfrei

Mitarbeiterprämie 2024

Im Jahr 2024 besteht die Möglichkeit, durch eine Mitarbeiterprämie von bis zu 3.000 Euro pro Mitarbeiter eine abgabenfreie Zahlung zur Mitarbeiterbindung und -motivation vorzunehmen. Diese Regelung ist jedoch komplexer als die Teuerungsprämie der Vorjahre.

Lohngestaltende Vorschrift

Die Mitarbeiterprämie muss auf einer lohngestaltenden Vorschrift beruhen. Während bei der Teuerungsprämie Arbeitgeber eine Prämie bis zu 2.000 Euro ohne weitere Voraussetzungen auszahlen konnten und der dritte 1.000-Euro-Betrag eine lohngestaltende Vorschrift erforderte, betrifft die neue Regelung für 2024 den gesamten Betrag.

Kollektivvertrag und Betriebsrat

Arbeitgeber, die einem Kollektivvertrag unterliegen, müssen sicherstellen, dass die Mitarbeiterprämie in einer lohngestaltenden Vorschrift vorgesehen ist. Falls im Kollektivvertrag keine entsprechende Regelung zur Mitarbeiterprämie 2024 enthalten ist, kann diese nicht abgabenfrei ausgezahlt werden.

Bestehende Regelungen in Kollektivverträgen

Einige Kollektivverträge haben bereits spezifische Regelungen eingeführt. Beispielsweise ermöglicht der KV Spedition und Logistik eine Prämie von bis zu 700 Euro, während der KV Telekom-Unternehmen bis zu 1.500 Euro vorsieht. Andere Kollektivverträge bieten ebenfalls die Möglichkeit zur Zahlung einer Mitarbeiterprämie, wobei die Höhe variieren kann.

Auszahlung an alle Arbeitnehmer

Das Gesetz verlangt, dass alle Arbeitnehmer die Prämie erhalten müssen, wobei eine sachliche Differenzierung, etwa zwischen Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten, zulässig ist.

Weitere Voraussetzungen

Mitarbeiterprämie und Gewinnbeteiligung dürfen zusammen maximal 3.000 Euro betragen. Beträge, die diese Grenze überschreiten, unterliegen der Sozialversicherung, Lohnsteuer und den Lohnnebenkosten. Zudem muss die Prämie eine zusätzliche Zahlung sein, die bisher nicht gewährt wurde. Gehalts- oder Prämienumwandlungen sind unzulässig. Die Auszahlung muss auf dem Jahreslohnkonto (L16) vermerkt werden, daher ist die Lohnverrechnung zu informieren.

Fazit und Unterstützung

Arbeitgeber sollten ihren Kollektivvertrag sorgfältig prüfen, um festzustellen, ob eine abgabenfreie Zahlung der Mitarbeiterprämie möglich ist. Es ist notwendig, die Vereinbarung präzise zu formulieren, um die bestmögliche Nutzung der neuen Regelung zu gewährleisten. Unterstützung kann dabei in Anspruch genommen werden.

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