Kinderzuschlag 2025: Wesentliche Änderungen für Familien
Ab Juli 2025 wird ein neuer Kinderzuschlag eingeführt, um Familien mit geringem Einkommen zu unterstützen. Dieser Zuschlag soll eine monatliche Entlastung von 60 Euro pro Kind bieten. Er ist an den Kinderabsetzbetrag gekoppelt und wird zusammen mit der Familienbeihilfe ausgezahlt.
Voraussetzungen für den Kinderzuschlag
Der Kinderzuschlag richtet sich primär an Alleinverdiener und Alleinerzieher, die im Vorjahr den Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag erhalten haben. Um berechtigt zu sein, müssen die steuerpflichtigen Jahreseinkünfte unter einem Höchstbetrag von 25.725 Euro liegen. Zusätzlich ist ein rechtskräftiger Einkommensteuerbescheid des Vorjahres notwendig. Anspruchsberechtigt sind Kinder, die unter 18 Jahren alt sind und für die Familienbeihilfe bezogen wird.
Höhe und Auszahlung des Zuschlags
Der Zuschlag von 60 Euro pro Kind wird monatlich für einen Zeitraum von 12 Monaten ausgezahlt, beginnend im Juli bis zum Juni des Folgejahres.
Besonderheiten und Rückerstattungen
Falls zu Beginn des Anspruchszeitraums der Einkommensteuerbescheid noch nicht vorliegt, erfolgt die Auszahlung des Kinderzuschlags rückwirkend, sobald der Bescheid verfügbar ist. Beispielsweise würde ein Bescheid, der im September 2025 erlassen wird, rückwirkende Zahlungen ab Juli 2025 auslösen.
Wichtige Hinweise
Sowohl der Auszahlungsbetrag als auch der Einkommenshöchstbetrag werden jährlich an die Inflation angepasst. Sollte der Zuschlag zu Unrecht bezogen worden sein, wird dieser zurückgefordert. Der neue Kinderzuschlag ersetzt die bisherige Sonderzuwendung nach dem Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz (LWA-G).