In Österreich haben Arbeitgeber die Möglichkeit, eine Reihe von steuerfreien Benefits anzubieten, um die Zufriedenheit und Bindung ihrer Mitarbeiter zu steigern. Diese Maßnahmen können das Nettoeinkommen der Angestellten erhöhen, den Arbeitgeber attraktiver gestalten und zur Förderung des Wohlbefindens beitragen.
Die Top 7 steuerfreien Leistungen
Essensgutscheine
Eine Möglichkeit, steuerfreie Vorteile anzubieten, ist die Bereitstellung von Essensgutscheinen. Arbeitgeber können bis zu 8 Euro pro Arbeitstag steuerfrei für Mahlzeiten in Restaurants gewähren.
Mitarbeiterrabatte
Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern einen Rabatt von bis zu 20 % gewähren, wobei ein jährlicher Freibetrag von 1.000 Euro steuerfrei bleibt.
Zuschüsse zur Kinderbetreuung
Freiwillig gezahlte Zuschüsse zur Kinderbetreuungskosten sind bis zu 2.000 Euro pro Jahr steuerfrei, was Eltern finanziell entlasten kann.
Gesundheitsförderung
Maßnahmen zur Gesundheitsförderung wie Impfungen oder Sportprogramme, die dem Angebot der Krankenversicherung entsprechen, können steuerfrei bereitgestellt werden.
Mitarbeiterprämie
Eine Mitarbeiterprämie von bis zu 3.000 Euro kann steuerfrei ausgezahlt werden, sofern sie auf lohngestaltenden Vorschriften wie einem Kollektivvertrag basiert.
Pendlerzulagen und Öffi-Tickets
Die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel können unter bestimmten Bedingungen steuerfrei übernommen werden, was besonders für Pendler einen großen Vorteil darstellt.
Laserhaarentfernung
Kreative Ansätze zur Gesundheitsförderung, wie beispielsweise Laserhaarentfernung, können steuerfrei angeboten werden, wenn sie mit Wohlbefinden und Prävention verknüpft sind.
Bedingungen und Einschränkungen
Bei der Umsetzung dieser Benefits sind bestimmte Bedingungen und Einschränkungen zu beachten. So müssen Maßnahmen zur Gesundheitsförderung den Vorgaben der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen. Bei der Mitarbeiterprämie ist eine lohngestaltende Vorschrift notwendig, und die Steuerfreiheit von Pendlerzulagen hängt von der Art der Unterstützung und den Pendlerbedingungen ab.
Empfohlene Vorgehensweise
Arbeitgeber sind dazu angehalten, die Eignung der verschiedenen Benefits für ihre Belegschaft zu überprüfen und dabei auch kreative Ideen wie die Laserhaarentfernung in Erwägung zu ziehen. Eine Beratung durch einen Steuerexperten oder das Konsultieren der Informationen des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) wird empfohlen, um die steuerlichen Rahmenbedingungen zu klären.
Für weiterführende Informationen zu steuerfreien Benefits und deren praktischer Umsetzung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.