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Kapitalvermögen 2025: Einheitliches Steuerreporting erklärt

Einheitliches Steuerreporting ab 2025: Kreditinstitute stellen standardisierte Steuerbescheinigungen für Kapitalvermögen aus, um die Steuererklärung zu vereinfachen.

Einheitliches Steuerreporting ab 2025: Kreditinstitute stellen standardisierte Steuerbescheinigungen für Kapitalvermögen aus, um die Steuererklärung zu vereinfachen.

Im Jahr 2025 tritt eine neue Steuerreporting-Verordnung in Kraft, die eine einheitliche Erfassung der Einkünfte aus Kapitalvermögen zum Ziel hat. Diese Maßnahme wurde bereits im Juli 2024 beschlossen und sieht die Einführung einer standardisierten Steuerbescheinigung vor.

Einführung der neuen Steuerreporting-Verordnung

Die neue Verordnung verfolgt das Ziel, die steuerliche Erfassung von Einkünften aus Kapitalvermögen zu vereinheitlichen. Dies soll durch die Bereitstellung einer standardisierten Steuerbescheinigung erreicht werden, die Steuerpflichtigen eine klare und einheitliche Übersicht über ihre Kapitaleinkünfte bietet.

Auswirkungen auf Kreditinstitute und Steuerpflichtige

Kreditinstitute und andere Körperschaftsteuervorabschlags (KESt)-Abzugsverpflichtete werden verpflichtet, auf Wunsch Steuerpflichtigen eine einheitliche Steuerbescheinigung auszustellen. Diese Bescheinigung muss alle relevanten Daten für die Steuererklärung enthalten und eine korrekte Zuordnung sicherstellen. Sie muss bis spätestens 31. März des Folgejahres ausgestellt werden. Für bereits vergangene Jahre kann die Bescheinigung rückwirkend für bis zu fünf Jahre beantragt werden, wobei Korrekturen bis zu drei Jahre möglich sind.

Anwenderkreis und Besonderheiten

Betroffen von der neuen Regelung sind insbesondere Banken, inländische Emittenten von Forderungswertpapieren sowie Schuldner von Kryptowährungserträgen. Besondere Vorgaben gelten zudem für Gemeinschaftsdepots oder getrennt verwaltete betriebliche Depots.

Besondere Regelungen für ausländische Quellensteuern

Die Verordnung empfiehlt eine vorteilhafte Reihenfolge zur Anrechnung ausländischer Quellensteuern, um Steuerverluste zu minimieren. Diese Empfehlung soll Steuerpflichtigen helfen, ihre Steuerlast zu optimieren und mögliche Nachteile zu vermeiden.

Vorteile der neuen Verordnung

Die Vereinheitlichung des Steuerreportings bringt eine deutliche Vereinfachung und erhöhte Transparenz für Steuerpflichtige bei der Abwicklung von Kapitalerträgen. Speziell für Investmentfondsbesitzer bieten die neuen Vorgaben detaillierte Anleitungen zur Verlustverrechnung, was die Steuererklärung weiter vereinfacht.

Die Einführung dieser Verordnung stellt somit einen signifikanten Schritt zur Verbesserung der steuerlichen Abwicklung von Kapitaleinkünften dar, indem sie sowohl für eine bessere Nachvollziehbarkeit sorgt als auch die Effizienz im Umgang mit verschiedenen Kapitalanlageformen erhöht.