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Arbeitnehmerveranlagung 2024: Wichtige Neuerungen im Blick

Start der Arbeitnehmerveranlagung 2024: Automatische und korrekturfähige Steuererstattungen vereinfachen den Steuerrückerstattungsprozess. Infos zu Neuerungen und Fristen.

Start der Arbeitnehmerveranlagung 2024: Automatische und korrekturfähige Steuererstattungen vereinfachen den Steuerrückerstattungsprozess. Infos zu Neuerungen und Fristen.

Steuer-News: Start der Arbeitnehmerveranlagung 2024

Mit dem Beginn der Arbeitnehmerveranlagung 2024 bietet sich Arbeitnehmern die Gelegenheit, zu viel gezahlte Lohnsteuer zurückzuholen. Dieser Prozess wird durch die fristgerechte Übermittlung der Jahreslohnzettel durch die Arbeitgeber an das Finanzamt bis Ende Februar ermöglicht.

Relevanz der Lohnsteuer

Die Berechnung der monatlichen Lohnsteuer erfolgt, als wäre das Einkommen während des gesamten Jahres konstant. Jedoch erfordern Änderungen im Einkommen eine Veranlagung, um eine korrekte Steuerberechnung zu gewährleisten. Häufige Anlässe hierfür sind Jobwechsel, Phasen der Arbeitslosigkeit, Karenzzeiten, Gehaltsanpassungen sowie der Wechsel zwischen Voll- und Teilzeit.

Automatische Arbeitnehmerveranlagung

Der automatische Steuerausgleich durch das Finanzamt ist vorgesehen, wenn die notwendigen Bedingungen erfüllt sind. Dazu gehört, dass lohnsteuerpflichtige Einkünfte bezogen wurden, die Lohnzetteldaten zu einer Steuergutschrift führen und keine weiteren Angaben zu Werbungskosten oder Freibeträgen erforderlich sind.

Korrekturmöglichkeiten

Innerhalb von fünf Jahren besteht die Möglichkeit, fehlende Angaben zu ergänzen, um beispielsweise zusätzliche Werbungskosten oder Sonderausgaben geltend zu machen.

Neuerungen ab Veranlagung 2024

Mit der Arbeitnehmerveranlagung 2024 treten zwei wesentliche Neuerungen in Kraft:

  1. Antraglose Pflichtveranlagung: Das Finanzamt wird Pflichtveranlagungen bei bestimmten Konstellationen automatisch durchführen.
  2. Freibescheide nur auf Antrag: Freibetragsbescheide werden ab 2024 ausschließlich auf expliziten Antrag hin ausgestellt, um Verwaltungskosten einzusparen.

Diese Änderungen zielen darauf ab, den Steuerrückerstattungsprozess zu vereinfachen und die Effizienz in der Steuerverwaltung zu fördern.