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Geschäftsführerpflichten: Haftung und Schutz in Krisenzeiten

Geschäftsführer haften bei Missachtung ihrer Pflichten erheblich. Erfahren Sie, wie Sorgfaltspflichten und Restrukturierung Risiken minimieren.

Geschäftsführer haften bei Missachtung ihrer Pflichten erheblich. Erfahren Sie, wie Sorgfaltspflichten und Restrukturierung Risiken minimieren.

In wirtschaftlich herausfordernden Zeiten stehen Geschäftsführer von GmbHs vor besonderen Aufgaben und Risiken, daher ist es entscheidend, sich gründlich mit den bestehenden Pflichten und möglichen Haftungsrisiken auseinanderzusetzen.

Haftungsrisiken und Gläubigerschutz

Grundsätzlich haften Geschäftsführer einer GmbH nicht automatisch für die Verbindlichkeiten des Unternehmens. Dennoch bestehen erhebliche Haftungsrisiken bei der Missachtung ihrer Pflichten. Ein wesentlicher Aspekt dieser Risiken bildet der Gläubigerschutz, welcher durch spezifische Sorgfaltspflichten der Geschäftsführer gewährleistet wird.

Wichtige Sorgfaltspflichten

Eine der zentralen Pflichten eines Geschäftsführers ist die Analyse der Geschäftsentwicklung, was die Führung einer pünktlichen und aussagekräftigen Buchhaltung einschließt. Ferner ist die zeitnahe Erstellung der Jahresabschlüsse von Bedeutung. Hierbei wird geprüft, ob das Unternehmen auf einer Going-Concern-Basis fortgeführt werden kann oder ob es zu Liquidationswerten bilanziert werden muss. Eine gründliche Zukunftsplanung ist ebenso notwendig und umfasst die dokumentierte Unternehmensplanung, die mindestens ein Jahr abdecken sollte, einschließlich Planerfolgsrechnung, Planbilanz und Finanzplan.

Darüber hinaus ist die Implementierung und Überwachung eines Internen Kontrollsystems (IKS) erforderlich. Die Aufsicht über externe Risiken ist ebenfalls kritisch, etwa in Bezug auf die finanzielle Gesundheit von Kunden, Lieferanten oder Kreditgebern. Nicht zuletzt müssen Geschäftsführer das Rückzahlungsverbot gemäß Eigenkapitalersatzgesetz einhalten, das eine Bevorzugung eigener Interessen untersagt.

Insolvenztatbestände und erhöhte Pflichten

Unter bestimmten Umständen, wie insolvenzrechtlicher Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit, steigen die Anforderungen an die Sorgfaltspflichten erheblich. Grob fahrlässiges Verhalten, wie die Vernachlässigung der Buchhaltung, kann zu Schadenersatzansprüchen und strafrechtlichen Konsequenzen führen. Ebenso wichtig ist der rechtzeitige Insolvenzantrag, der binnen 60 Tagen nach Eintritt der Insolvenzgefahr gestellt werden muss.

Restrukturierungsmaßnahmen

Zur Vermeidung einer Insolvenz steht die Möglichkeit offen, einen Antrag auf Restrukturierungsplan zu stellen. Obwohl diese Option in der Praxis selten genutzt wird, stellt sie eine wertvolle Methode dar, um Insolvenz abzuwenden. Ein weiterer kritischer Punkt ist die Vermeidung von Gläubigerbegünstigung, insbesondere durch das Zahlungsverbot für Altschulden nach dem Eintritt der Insolvenz und die Sicherstellung der Gläubigergleichbehandlung. Ebenso sind einbehaltene Beiträge und Steuern ordnungsgemäß an die zuständigen Behörden weiterzuleiten.

Fazit

Die Einhaltung der Geschäftsführerpflichten ist von entscheidender Bedeutung, um Haftungen, Schadenersatzforderungen und strafrechtliche Verurteilungen zu vermeiden. Ein proaktives und sorgfältig geplantes Management kann maßgeblich dazu beitragen, das Unternehmen auch in turbulenten Zeiten erfolgreich zu steuern und zu führen.