Die Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen 2025 wurden veröffentlicht und sind von Bedeutung sowohl für den Fall, dass keine behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistungen vorliegt, als auch für steuerliche Zwecke wie den Unterhaltsabsetzbetrag.
Anpassung der Regelbedarfsätze
Die für das Jahr 2025 geltenden Regelbedarfsätze sind abhängig vom Alter der Kinder und haben sich im Vergleich zum Vorjahr leicht erhöht. Im Einzelnen gelten folgende Sätze:
- Für Kinder im Alter von 0 bis 5 Jahren: 350 Euro (im Vorjahr: 340 Euro).
- Für Kinder im Alter von 6 bis 9 Jahren: 440 Euro (im Vorjahr: 430 Euro).
- Für Kinder im Alter von 10 bis 14 Jahren: 540 Euro (im Vorjahr: 530 Euro).
- Für Jugendliche im Alter von 15 bis 19 Jahren: 670 Euro (im Vorjahr: 660 Euro).
- Für junge Erwachsene ab 20 Jahren: 770 Euro (im Vorjahr: 760 Euro).
Unterhaltsabsetzbetrag
Die Sätze des Unterhaltsabsetzbetrags wurden ebenfalls angepasst, um der Inflation Rechnung zu tragen. Für 2025 gelten folgende Beträge:
- 37 Euro für das erste Kind,
- 55 Euro für das zweite Kind,
- 73 Euro für das dritte und jedes weitere Kind.
Um diesen Absetzbetrag in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehören die Vorlage einer Bestätigung der empfangsberechtigten Person und die vollständige Erfüllung der vereinbarten Unterhaltsverpflichtung gemäß den Regelbedarfsätzen.
Steuerliche Geltendmachung
Die steuerliche Anwendbarkeit des Unterhaltsabsetzbetrags wurde durch Gerichtsentscheidungen präzisiert. Ein entscheidendes Urteil stellt klar, dass die Absetzbarkeit nicht vom Jahr der Zahlung, sondern vom Veranlagungsjahr der Unterhaltsleistung abhängt.
Wichtiger Hinweis
Für die Sicherung steuerlicher Vorteile ist es wichtig, alle erforderlichen Bestätigungen und Nachweise ordnungsgemäß zu erbringen. Bei rückwirkenden Änderungen oder Vorauszahlungen gelten spezielle Regeln, die den ordnungsgemäßen Ausgleich der Zahlungen betreffen. Arbeitgeber und Unterhaltsverpflichtete sollten darauf achten, die entsprechenden Regelungen und Voraussetzungen gewissenhaft zu befolgen.