Neuerungen bei der Kleinunternehmerpauschalierung und der Kleinunternehmerregelung
Die jüngsten Änderungen in der einkommensteuerlichen und umsatzsteuerlichen Behandlung von Kleinunternehmern bringen für viele kleine Unternehmen bedeutende Anpassungen mit sich. Diese Änderungen betreffen insbesondere die Umsatzgrenzen und Meldepflichten, welche die steuerliche Planung und Compliance erheblich beeinflussen können.
Einkommensteuerliche Kleinunternehmerpauschalierung
Ab 2025 wird die umsatzsteuerliche Kleinunternehmergrenze auf 55.000 Euro (brutto) angehoben. Darüber hinaus gibt es eine sogenannte Anwendungsgrenze, bei deren Überschreitung (ab 60.500 Euro, einschließlich einer 10% Toleranz) die Pauschalierung nicht mehr anwendbar ist. Dies erfordert eine sorgfältige Überwachung des Umsatzes. Zudem werden die Höchstbeträge für pauschale Betriebsausgaben angehoben: Von 18.900 Euro auf 24.750 Euro für allgemeine Betriebe und von 8.400 Euro auf 11.000 Euro speziell für Dienstleistungsbetriebe.
Umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung
Für Kleinunternehmer, die von der Steuerbefreiung in anderen EU-Mitgliedstaaten profitieren möchten, ist es erforderlich, einen Antrag über das BMF-Portal zu stellen. Zudem sind regelmäßige meldepflichtige Quartalsweise Umsatzmeldungen notwendig, insbesondere wenn der unionsrechtliche Schwellenwert überschritten wird. Ab Januar 2025 stehen Anträge und Verfahren über FinanzOnline zur Verfügung. Unternehmen, die sich qualifizieren, erhalten eine spezielle "Kleinunternehmer-Identifikationsnummer" (KU-ID) mit dem Suffix "-EX" in Österreich, was die Anerkennung und Verwaltung ihrer steuerlichen Behandlung erleichtert.
Hinweise
Die Nutzung des BMF-Portals ist für alle Anträge in EU-Mitgliedstaaten vorgeschrieben und umfasst die regelmäßige Übermittlung von Umsatzmeldungen sowie die Berücksichtigung von Schwellenwertüberschreitungen. Diese Neuerungen erfordern eine sorgfältige Überprüfung und Anpassung der steuerlichen Strategien kleinerer Unternehmen. Eine gründliche Planung, um sich auf die finanziellen und administrativen Anforderungen dieser Änderungen einzustellen, wird dringend empfohlen.