Die Änderungen bei der Gruppenbesteuerung durch das AbgÄG 2024 bringen wichtige Neuerungen für Unternehmen mit sich. Diese sollen die Transparenz und Effizienz im Umgang mit Verlusten verbessern sowie die Einreichung von Gruppenanträgen erleichtern.
Verrechnungsverbot für Vorgruppenverluste
Das Abgabenänderungsgesetz 2024 führt ein Verrechnungsverbot für vortragsfähige Verluste des Gruppenträgers ein, die aus Zeiten vor der Bildung der Gruppe stammen. Diese Verluste betreffen insbesondere Teilwertabschreibungen und Veräußerungsverluste auf Beteiligungen und können, wenn sie aus früheren Gruppenmitgliedschaften stammen, nicht verrechnet werden. Diese Regelung dient der Vermeidung doppelter Verlustverwertungen, insbesondere bei der Erweiterung bestehender Gruppen.
Verlustzurechnung für ausländische Gruppenmitglieder
Eine flexible Handhabung wird künftig in Bezug auf die Verlustzurechnung ausländischer Gruppenmitglieder ermöglicht. Ab 2024 besteht die Möglichkeit, diese Verluste freiwillig nicht zuzurechnen. Die bisherige Pflicht zur Berücksichtigung dieser Verluste entfällt somit. Dies ermöglicht eine gezielte Minderung des Gruppenergebnisses, was Auswirkungen auf die Mindestbesteuerung haben kann.
Gruppenantrag über FinanzOnline
Mit der Einführung des elektronischen Gruppenantragsverfahrens wird die Abwicklung über FinanzOnline ermöglicht. Gruppenanträge können nun elektronisch eingereicht werden, wobei die amtlichen Vordrucke mit einer elektronischen Signatur versehen und hochgeladen werden müssen. Zwar wird die vollständige technische Umsetzung erst für 2025 geplant, aber bis dahin ist ein vorübergehender Upload als "sonstige Anbringen" möglich.
Wichtige Punkte
Die neue Gesetzgebung tritt für Anträge, die nach dem 3. Mai 2024 gestellt werden, in Kraft. Unternehmen haben die Freiheit, jährlich zu entscheiden, ob Verluste ausländischer Gruppenmitglieder einbezogen werden sollen. Die technische Bearbeitung des Gruppenantrags in FinanzOnline erfordert zukünftige Entwicklungen, um eine reibungslose Abwicklung zu gewährleisten.
Im Ergebnis bieten die Änderungen unter AbgÄG 2024 Unternehmen mehr Flexibilität und Kontrolle über ihre steuerlichen Verpflichtungen, indem sie klare Strukturen für den Umgang mit Verlusten und die Einreichung von Gruppenanträgen schaffen.