Die neuen Dokumentationspflichten bei Entsendungen, resultierend aus der Umsetzung der EU-Transparenzrichtlinie, bringen entscheidende Änderungen mit sich. Österreich hat diese Richtlinie mit Wirkung zum 28. März 2024 in das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG) integriert. Dies führt zu erweiterten Mindestangaben in Dienstzetteln und Dienstverträgen, mit einem speziellen Fokus auf Auslandstätigkeiten.
Umsetzung der EU-Transparenzrichtlinie
Mit der Umsetzung der EU-Transparenzrichtlinie werden die Mindestangaben in Dienstzetteln und Dienstverträgen erheblich erweitert. Dies betrifft insbesondere die Vereinbarungen für Auslandseinsätze, welche nun zusätzliche spezifizierte Informationen beinhalten müssen.
Erweiterte Mindestangaben für Entsendevereinbarungen
Der Auslandsdienstzettel muss nun spezifische Angaben enthalten, wenn der Auslandseinsatz über einen Monat hinausgeht. Dazu gehören:
- Der Staat der Arbeitsleistung und die voraussichtliche Dauer des Einsatzes.
- Die Währung, in der das Gehalt ausgezahlt wird.
- Die Bedingungen für die Rückführung nach Österreich.
- Informationen zu zusätzlichen Vergütungen und zum Mindestentgelt im Einsatzstaat.
- Regelungen zum Aufwandersatz sowohl nach österreichischem als auch nach ausländischem Recht.
- Ein Hinweis auf die offizielle Informationsseite des Einsatzstaates.
Ausnahmen und Strafbestimmungen
In Fällen, in denen diese Informationen bereits im Arbeitsvertrag festgehalten sind, ist kein gesonderter Auslandsdienstzettel erforderlich. Das Versäumnis, einen Auslandsdienstzettel bereitzustellen, kann jedoch zu Verwaltungsstrafen führen, die zwischen € 100 und € 436 liegen. Bei wiederholten Verstößen oder wenn mehr als fünf Mitarbeiter betroffen sind, können die Strafen bis zu € 2.000 betragen. Ein Strafverzicht ist möglich, wenn der Arbeitgeber den fehlenden Dienstzettel inzwischen vorgelegt hat und das Vergehen als geringfügig eingeschätzt wird.
Bedeutung für Unternehmen
Unternehmen sind gefordert, diese neuen Anforderungen zu integrieren, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Arbeitgebern wird empfohlen, sich von spezialisierten Fachleuten beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass die neuen Regelungen korrekt umgesetzt werden.
Die neuen Regelungen verdeutlichen, wie entscheidend es für Arbeitgeber ist, ihre Vertragsdokumentation im Hinblick auf Entsendungen zu überprüfen und zu aktualisieren. Nur so können sie sich auf die veränderten rechtlichen Anforderungen einstellen und entsprechende Sanktionen vermeiden.
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