Neue Größenklassen im Unternehmensgesetzbuch (UGB)
Ab dem Jahr 2024 treten im Unternehmensgesetzbuch (UGB) neue Regelungen in Kraft, die die Einstufung von Kapitalgesellschaften anhand von Größenmerkmalen betreffen. Diese Änderungen haben wesentliche Auswirkungen auf die Rechnungslegung und den Jahresabschluss von Kapitalgesellschaften.
Größenmerkmale und Kategorien
Die Einstufung in eine der Größenklassen erfolgt basierend auf drei Kernmerkmalen: Bilanzsumme, Umsatzerlöse und durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer. Die neuen Größenklassen sind wie folgt definiert:
Kleinstkapitalgesellschaften
- Bilanzsumme: Maximal 350.000 Euro
- Umsatzerlöse: Maximal 700.000 Euro
- Durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer: Maximal 10
- Rechnungslegungspflichten: Weniger umfangreich; kein Anhang erforderlich, und der Abschluss ist nicht offenzulegen.
Kleinkapitalgesellschaften
- Bilanzsumme: Maximal 6 Millionen Euro
- Umsatzerlöse: Maximal 12 Millionen Euro
- Durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer: Maximal 50
- Rechnungslegungspflichten: Erleichtert; ein Anhang ist erforderlich, aber der Abschluss muss nicht offengelegt werden.
Mittlere Kapitalgesellschaften
- Bilanzsumme: Maximal 20 Millionen Euro
- Umsatzerlöse: Maximal 40 Millionen Euro
- Durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer: Maximal 250
- Rechnungslegungspflichten: Umfangreicher; sowohl Anhang als auch Abschluss müssen offengelegt werden.
Große Kapitalgesellschaften
- Bilanzsumme: Über 20 Millionen Euro
- Umsatzerlöse: Über 40 Millionen Euro
- Durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer: Über 250
- Rechnungslegungspflichten: Am umfangreichsten; sowohl Anhang als auch Abschluss müssen offengelegt werden.
Auswirkungen auf die Rechnungslegung
Mit der Neuregelung gehen unterschiedliche Erleichterungen bei der Rechnungslegung einher, insbesondere für kleinere Gesellschaften:
- Kleinstkapitalgesellschaften: Diese müssen weder einen Anhang erstellen noch den Abschluss offenlegen.
- Kleinkapitalgesellschaften: Ein Anhang ist erforderlich, aber der Abschluss muss nicht offengelegt werden.
- Mittlere und Große Kapitalgesellschaften: Diese müssen umfangreichere Pflichten erfüllen und den Abschluss offenlegen.
Fazit
Das Ziel der neuen Regelungen im UGB ist es, insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) Erleichterungen zu bieten und die administrative Belastung zu reduzieren. Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie die korrekten Größenmerkmale anwenden, um die für sie zutreffende Größenklasse festzustellen und die entsprechenden Rechnungslegungsvorgaben einzuhalten.
Weiterführende Links