Abgabenänderungsgesetz 2024: Wichtige Steueränderungen im Überblick

Abgabenänderungsgesetz 2024 – Wichtige Neuerungen

Steuerfreie Lebensmittelspenden

Ab dem 1. Januar 2024 wird die einkommensteuerliche Steuerneutralität bei der Zuwendung von Lebensmitteln an mildtätige Einrichtungen eingeführt. Dies bedeutet, dass der steuerliche Buchwert solcher Spenden als Betriebsausgaben abgezogen werden kann. Ab dem 1. Januar 2025 wird zudem eine umsatzsteuerliche Steuerbefreiung gewährt, wobei das Vorsteuerabzugsrecht erhalten bleibt.

Gruppenbesteuerung

Das Abgabenänderungsgesetz 2024 bringt eine Einschränkung der Verrechnung von vortragsfähigen Verlusten des Gruppenträgers aus Zeiten vor Wirksamwerden der Unternehmensgruppe. Außerdem besteht die Möglichkeit, ab der Veranlagung 2024 auf die Verlustzurechnung eines ausländischen Gruppenmitglieds zu verzichten. Künftig können Gruppenanträge elektronisch signiert über FinanzOnline eingereicht werden.

EU-weite Kleinunternehmerregelung ab 2025

Ab 2025 wird der "EU-Kleinunternehmer" eingeführt, wodurch Kleinunternehmer die Kleinunternehmerbefreiung in anderen EU-Mitgliedstaaten nutzen können. Die Jahresumsatzgrenze für diese Befreiung beträgt 100.000 € unionsweit. Der österreichische lokale Schwellenwert bleibt jedoch bei 42.000 € (Bruttogrenze). Ein Antrag im Ansässigkeitsstaat ist erforderlich, und bei Inanspruchnahme müssen die Umsätze quartalsweise gemeldet werden.

Leistungsort bei Streaming-Leistungen

Ab dem 1. Januar 2025 wird die Leistungsortregelung auf Streaming-Leistungen erweitert. Somit ist der Leistungsort der Wohnsitz bzw. gewöhnliche Aufenthalt des Empfängers.

Umwandlung von "Phantom shares" auf Start-up-Mitarbeiterbeteiligungen

Es gibt bis Ende 2025 eine Möglichkeit zur Umstellung von Phantom shares auf Start-up-Mitarbeiterbeteiligungen ohne Bewertung und Versteuerung, sofern sämtliche Voraussetzungen erfüllt sind.

Änderungen in der BAO und beim Gebührengesetz

Das Gesetz sieht eine einmalige Nachfrist von mindestens einer Woche für Fristverlängerungsanträge bei Steuererklärungen vor. Zudem sind geplante Einschränkungen bei den Umsatzsteuer-Gutschrift-Zinsen vorgesehen. Des Weiteren erfolgt eine Befreiung von Gebühren bei doppelter Vorlage von Beilagen, sowohl elektronisch als auch in Papierform.

Lohnsteuerliche Änderungen

Für Freibetragsbescheide ab dem Kalenderjahr 2024 ist künftig ein Antrag notwendig. Zudem wird die antragslose Veranlagung unter bestimmten Bedingungen ab 2024 ausgeweitet.

Fazit

Das Abgabenänderungsgesetz 2024 bringt zahlreiche Anpassungen und Neuerungen mit sich, von steuerlichen Erleichterungen bei Lebensmittelspenden bis hin zu Änderungen in der Gruppenbesteuerung. Unternehmen und Steuerzahler sollten sich rechtzeitig mit den neuen Regelungen vertraut machen und gegebenenfalls fachkundige Unterstützung in Anspruch nehmen.

Weitere Informationen zur Mitarbeiterprämie 2024 finden Sie hier

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