Die Änderungen bei den Überstundenzuschlägen und dem Feiertagsentgelt, die ab dem 1. Januar 2026 in Kraft treten, bieten sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern erhebliche finanzielle und administrative Vorteile. Diese neuen Regelungen sieht die steuerfreie Auszahlung von bis zu 15 Überstundenzuschlägen vor, solange der Betrag 170 Euro pro Monat nicht übersteigt. In den Jahren 2024 und 2025 war eine befristete Regelung in Kraft, die es gestattete, bis zu 200 Euro für 18 Überstunden steuerfrei auszuzahlen. Diese Möglichkeit ist nun jedoch ausgelaufen und es wird ab 2027 zur früheren Regelung zurückgekehrt, die 120 Euro für maximal 10 Überstunden vorsieht, es sei denn, es erfolgen bis dahin weitere Änderungen.
Feiertagsarbeitsentgelt
Ein weiteres Highlight der neuen Steuerregelungen betrifft das Feiertagsarbeitsentgelt. Ab 2026 wird es möglich sein, monatlich bis zu 400 Euro an Feiertagsarbeitsentgelt steuerfrei abzurechnen. Diese Regelung umfasst auch Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit. Der Gesetzgeber hat damit die Steuerfreiheit dieser Zahlungen erneut gesetzlich verankert, nachdem sie vorher unterschiedlich geregelt war.
Auswirkungen und Vorteile
Das Hauptziel dieser Änderungen ist es, das Nettoentgelt für Arbeitnehmer bei Mehrarbeit zu erhöhen. Dies könnte Berufe, die durch unregelmäßige Arbeitszeiten oder hohe Belastungen gekennzeichnet sind, insbesondere in der Gastronomie und im Pflegebereich, attraktiver machen. Zusätzlich schaffen die neuen Regelungen Klarheit und sorgen für einheitliche Abrechnungsstandards bei Überstunden und Feiertagsarbeit. Arbeitnehmer profitieren von einem höheren Nettolohn, während Arbeitgeber durch klare gesetzliche Vorgaben in der Überstunden- und Feiertagsvergütung entlastet werden.

