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SV-Werte 2026: Neue Beitragsgrundlagen im Überblick

Erfahren Sie die neuen Sozialversicherungswerte für 2026: Höchstbeitragsgrundlagen, Geringfügigkeitsgrenzen und Dienstgeberabgaben im Überblick.

Erfahren Sie die neuen Sozialversicherungswerte für 2026: Höchstbeitragsgrundlagen, Geringfügigkeitsgrenzen und Dienstgeberabgaben im Überblick.

Die wichtigsten Sozialversicherungswerte für das Jahr 2026 stehen kurz vor ihrer offiziellen Bestätigung und bringen einige Anpassungen mit sich, die sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer betreffen. Eine detaillierte Einsicht in die vorläufigen Beträge und Grenzwerte ermöglicht es den Beteiligten, bereits frühzeitig entsprechende Planungen für die Zukunft vorzunehmen.

Sozialversicherungsbeitragswerte

Die Berechnungen der Beitragsgrundlagen werden durch die Aufwertungszahl 2026 mit 1,073 bestimmt. Diese Anpassung spiegelt sich in den Höchstbeitragsgrundlagen für verschiedene Kategorien wider:

Höchstbeitragsgrundlage für laufende Bezüge

  • Bis zum 31. Dezember 2025: täglich € 215,00, monatlich € 6.450,00.
  • Ab dem 1. Januar 2026: täglich € 231,00, monatlich € 6.930,00.

Höchstbeitragsgrundlage für Sonderzahlungen

  • Bis zum 31. Dezember 2025: jährlich € 12.900,00.
  • Ab dem 1. Januar 2026: jährlich € 13.860,00.

Höchstbeitragsgrundlage für freie Dienstnehmer (ohne Sonderzahlungen)

  • Bis zum 31. Dezember 2025: monatlich € 7.525,00.
  • Ab dem 1. Januar 2026: monatlich € 8.085,00.

Geringfügigkeitsgrenze

Die Geringfügigkeitsgrenze bleibt monatlich unverändert bei € 551,10.

Dienstgeberabgabe (DGA)

Auch die Dienstgeberabgabe bleibt stabil bei € 826,65 monatlich.

Grenzbeträge für den Dienstnehmeranteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag

  • Einkommen bis € 2.225: 0 % Beitrag
  • Von € 2.225 bis € 2.427: 1 % Beitrag
  • Von € 2.427 bis € 2.630: 2 % Beitrag
  • Über € 2.630: 2,95 % Beitrag

Diese Werte sind derzeit vorläufig und erwarten ihre offizielle Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt.

Weitere Informationen

Die voraussichtlichen Anpassungen in den Sozialversicherungsbeiträgen sind für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer von Bedeutung, um die kommenden Jahre effizient planen zu können. Insbesondere im Falle eines Wegfalls oder bei geringem Einkommen existieren spezifische Grenzwerte für die jeweiligen Beitragshöhen. Sollten weitere Details benötigt werden oder spezifische Fragen auftreten, empfiehlt es sich, direkt Kontakt mit einem Steuerberater aufzunehmen.