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Investitionsfreibetrag 2025: Erhöhung und neue Regelungen

Zwischen 1. Nov. 2025 und 31. Dez. 2026 steigt der Investitionsfreibetrag für reguläre und ökologische Güter zur Anreizgebung deutlich an.

Zwischen 1. Nov. 2025 und 31. Dez. 2026 steigt der Investitionsfreibetrag für reguläre und ökologische Güter zur Anreizgebung deutlich an.

Im Zeitraum vom 1. November 2025 bis zum 31. Dezember 2026 treten Veränderungen beim Investitionsfreibetrag (IFB) in Kraft, die darauf abzielen, Investitionen zu fördern und die Wirtschaft, insbesondere in der Sparte der ökologiefreundlichen Technologien, zu stärken.

Erhöhung des Investitionsfreibetrages (IFB)

Zeitrahmen und erhöhter IFB

Während dieses Zeitrahmens wird der reguläre IFB von bisher 10 % auf 20 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten erhöht. Für sogenannte Ökologisierungsgüter steigt der IFB von 15 % auf 22 %, was Investitionen in umweltfreundliche Technologien besonders attraktiv macht.

Anwendungsbedingungen und zeitliche Zuordnung

Investitionen, die nach dem 31. Oktober 2025 getätigt werden, sind berechtigt, von dem erhöhten IFB zu profitieren. Der Zeitpunkt der Investition wird dabei durch die Übergabe des Wirtschaftsguts bestimmt. Bei herstellenden Wirtschaftsgütern im eigenen Betrieb ist eine Abgrenzung nach Herstellungsanteilen vor oder nach dem Stichtag erforderlich.

Besondere Regelungen

Es gibt einen monatlichen Höchstbetrag von € 166.667 für die letzten zwei Monate des Jahres 2025 im Rahmen des erhöhten IFB. Die allgemeine Begrenzung von € 1 Mio. pro Jahr und Betrieb bleibt bestehen. Überschreitung in den Monaten November und Dezember 2025 kann auf vorherige Monate oder auf das Jahr 2026 übertragen werden.

Einschränkungen und Ausnahmen

Bestimmte Wirtschaftsgüter sind vom IFB ausgeschlossen. Dazu gehören Güter, für die bereits ein Gewinnfreibetrag beansprucht wird, sowie Gebäude, Pkw (außer Elektroautos mit 0g CO2), gebrauchte Güter und andere. Eine weitere Grundvoraussetzung ist, dass das Wirtschaftsgut eine Mindestnutzungsdauer von vier Jahren haben und in einem inländischen Betrieb eingesetzt werden muss.

Relevante Beispiele

Nehmen wir an, ein Unternehmer investiert von Januar bis Oktober 2025 insgesamt € 800.000 und von November bis Dezember weitere € 400.000. Für die letzten beiden Monate kann ein erhöhter IFB von € 166.667 in Anspruch genommen werden. Die verbleibenden € 233.333 können entweder teilweise dem regulären IFB 2025 und dem erhöhten IFB 2026 zugeordnet oder vollständig auf das Jahr 2026 übertragen werden.

Zusätzliche Informationen

Der IFB kann auch für Wirtschaftsgüter genutzt werden, die mit der degressiven Abschreibung (AfA) abgeschrieben werden. Besondere Hervorhebung erhält die Förderung klimafreundlicher Investitionen durch einen ökologischen Zuschlag.

Diese neuen Regelungen zielen darauf ab, als Anreiz für Investitionen zu dienen und sollen insbesondere die wirtschaftliche Entwicklung im Bereich der ökologisch nachhaltigen Technologien fördern.