Betriebsübergabe gegen Rente: Steuerliche Einordnung
Die Betriebsübergabe gegen Rentenzahlung stellt eine Möglichkeit dar, sowohl einem Übergeber ein regelmäßiges Einkommen zu sichern, als auch dem Übernehmer finanzielle Spielräume zu gewähren, die den Übergang erleichtern können.
Steuerliche Behandlung bei der Übergeber:in
Bei der Betriebsübergabe gegen Rente erfolgt die Definition und Einordnung der Rentenart anhand der Rentenzahlungsstruktur. Diese besteht aus regelmäßigen Zahlungen ohne festgelegte Gesamthöhe oder Anzahl.
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Kaufpreisrente: Bei dieser Rentenform beträgt der Rentenbarwert 75–125 % des Betriebsvermögens. Die Rentenzahlungen werden steuerpflichtig, sobald sie den Buchwert des Betriebsvermögens überschreiten.
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Versorgungsrente: Hier liegt der Rentenbarwert zwischen 125 % und 200 % des Betriebsvermögens oder unter 75 %. In diesem Fall tritt die Steuerpflicht ab der ersten Rentenzahlung ein.
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Unterhaltsrente: Mit einem Rentenbarwert von über 200 % des Betriebsvermögens fallen die Rentenzuflüsse steuerlich nicht ins Gewicht und bleiben somit steuerfrei.
Ein wesentlicher Punkt ist, dass bei diesen Rentenzahlungen keine steuerlichen Begünstigungen, die normalerweise für Veräußerungsgewinne vorgesehen sind, oder das 30 %-Steuersatzprivileg für Betriebsimmobilien angewendet werden können.
Steuerliche Konsequenzen bei der Übernehmer:in
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Kaufpreisrente: Für den Übernehmer ist es notwendig, die Rentenverbindlichkeit bilanztechnisch zu erfassen und jährlich neu zu bewerten. Bei der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung gibt es unterschiedliche Ansätze zur Behandlung.
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Versorgungsrente: Diese Rentenform kann steuerlich abgesetzt werden.
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Unterhaltsrente: Da diese als privat veranlasst gilt, ist keine steuerliche Absetzbarkeit möglich.
Die Bewertung der Anschaffungskosten erfolgt anhand des Rentenbarwerts, außer die Übergabe erfolgt unentgeltlich in Form einer Versorgungs- oder Unterhaltsrente, in welchem Fall die Buchwerte fortgeführt werden.
Praktische Tipps
Für die Berechnung des Rentenbarwerts gibt es hilfreiche Werkzeuge, wie zum Beispiel den Rechner des Finanzministeriums. Weiterführende Detailinformationen zu den steuerlichen Aspekten der Renten finden sich in den Einkommensteuerrichtlinien (EStR 2000, ab Randziffer 7001).
Weitere Informationen
Es wird dringend empfohlen, sich über die Rentenbesteuerung umfassend zu informieren. Inhaltliche Details und Praxisbeispiele können auf der Webseite der WKO abgerufen werden. Zudem ist eine frühzeitige steuerliche Beratung ratsam, um teure Fehlentscheidungen zu vermeiden und die Übergabe optimal zu gestalten.