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Winterreifen: Sofortige Absetzbarkeit für Unternehmen

Winterreifen und andere Instandhaltungen für beruflich genutzte Fahrzeuge sind sofort absetzbar. Erfahren Sie alles zur steuerlichen Behandlung und Sonderregelungen.

Winterreifen und andere Instandhaltungen für beruflich genutzte Fahrzeuge sind sofort absetzbar. Erfahren Sie alles zur steuerlichen Behandlung und Sonderregelungen.

Die steuerliche Behandlung von Kosten im Zusammenhang mit Winterreifen für betriebliche Fahrzeuge bietet interessante Möglichkeiten zur Absetzbarkeit, die in den folgenden Punkten erörtert werden.

Sofortige Absetzbarkeit von Winterreifen

Allgemeine Bestimmungen

Für Fahrzeuge, die zu mehr als 50 % beruflich genutzt werden, gilt, dass sie zum unternehmerischen Vermögen zählen. Pkw und Kombiwagen werden über einen Zeitraum von acht Jahren abgeschrieben, wohingegen Lkw typischerweise über fünf Jahre abgeschrieben werden müssen. Die laufenden Kosten wie Servicekosten oder der Kauf neuer Winterreifen fallen unter Instandhaltungsaufwendungen und sind demnach sofort absetzbar. Diese Regelung wurde bereits 2004 vom Unabhängigen Finanzsenat (UFS) entschieden, der heute durch das Bundesfinanzgericht (BFG) abgelöst wurde.

Leasingfahrzeuge

Bei Leasingfahrzeugen gelten Winterräder als eigenständige Wirtschaftsgüter und sind somit im Jahr der Anschaffung sofort abziehbar, abzüglich eines möglichen Privatanteils.

Sonderregelung Kilometergeld

Wenn das Kilometergeld zur Anwendung kommt, werden alle Fahrzeugkosten, einschließlich Zubehör wie Winterreifen, als bereits durch das Kilometergeld abgegolten betrachtet. Diese Regelung greift, wenn das Fahrzeug zu weniger als 50 % für betriebliche Zwecke genutzt wird.

Weitere Details

Relevante steuerliche Entscheidungen sind in der Findok-Referenz in der Berufungsentscheidung des UFS (RV/0581-L/04 vom 16.09.2004) dokumentiert. Weitere, vertiefende Informationen zur Thematik sind im neuesten Klientenmagazin verfügbar.

Diese Regelungen bieten Unternehmen die Möglichkeit, laufende Kosten effizient abzuschreiben und steuerlich abzusetzen, was vor allem für die Planung der Betriebsausgaben von wesentlichem Vorteil sein kann.