Ab dem 1. Januar 2025 tritt in Österreich die neue Steuerreporting-Verordnung (SteuerreportingVO) in Kraft, deren Hauptziel die Verbesserung der Transparenz und steuerlichen Erfassung von Kapitalerträgen ist, einschließlich jener aus Kryptowährungen.
Einführung und Zielsetzung
Mit der Einführung dieser Verordnung wird eine umfassende Dokumentation und Erfassung aller Kapitalerträge angestrebt. Dies umfasst Einkünfte aus Dividenden, Zinsen, Kursgewinnen sowie Kryptowährungen. Auch Verluste aus Wertpapier- oder Kryptotransaktionen fallen unter diese Regelung.
Verpflichtungen für Finanzinstitutionen
Dementsprechend werden Banken, Broker und Kryptodienstleister dazu verpflichtet, einheitliche und detaillierte Steuerreportings für die Kapitalerträge ihrer Kund:innen zu erstellen. Diese umfassenden Reportings sollen Transparenz schaffen und die steuerliche Handhabung erleichtern.
Vorteile der Verordnung
Die neue Verordnung bringt mehrere Vorteile mit sich:
- Transparenz: Sie sorgt für eine einheitliche Dokumentation aller Kapitalerträge und -verluste.
- Verlustausgleich: Die Verordnung erleichtert den depotübergreifenden Verlustausgleich.
- Fehlervermeidung: Sie minimiert die Möglichkeit von Fehlern in der Steuererklärung, insbesondere bei komplexen Portfolios.
Praktische Umsetzung
Inländische Finanzinstitute werden die erforderlichen Daten automatisch erfassen und auf Anfrage bereitstellen. Kapitalerträge, die durch die Kapitalertragsteuer (KESt) – 25 % für Zinsen und 27,5 % für Dividenden/Kursgewinne – endbesteuert sind, bedürfen in der Regel keiner Steuererklärung, es sei denn, ein Verlustausgleich ist gewünscht. Für ausländische Erträge, bei denen kein KESt-Abzug vorgenommen wird, bleibt eine manuelle Deklaration notwendig. Die bereitgestellten Reportings dienen hierbei als wertvoller Nachweis.
Empfehlungen
Auch wenn kein Verlustausgleich angestrebt wird, sind die erstellten Reports aus Dokumentationszwecken von großer Bedeutung. Bei komplexen Anlageportfolios empfiehlt es sich, einen Steuerberater zu konsultieren, um alle Vorteile optimal zu nutzen. Insbesondere sollten Kryptowährungs-Investor:innen darauf achten, dass ihre Plattformen den neuen KESt-Vorgaben entsprechen.
Fazit
Die neue Steuerreporting-Verordnung wird die Steuerberichterstattung erheblich erleichtern und stellt sicher, dass Krypto-Einkünfte den traditionellen Kapitalerträgen gleichgestellt werden. Anleger:innen sollten die Möglichkeit des Verlustausgleichs nutzen, wo dies sinnvoll erscheint, und sich gegebenenfalls steuerlich beraten lassen, um alle Vorteile der neuen Regelung auszuschöpfen.