Internationale Steuerfragen sind oft komplex, insbesondere wenn es um die Ansässigkeit und Doppelwohnsitz aus steuerlicher Sicht geht. Die Steuerpflicht hängt stark davon ab, wo eine Person als steuerlich ansässig gilt, was wiederum von bestimmten steuerlichen Grundprinzipien und internationalen Abkommen beeinflusst wird.
Grundlegende Steuerprinzipien
Menschen, die in einem bestimmten Land ansässig sind, unterliegen der unbeschränkten Steuerpflicht und müssen dort ihr gesamtes Welteinkommen versteuern. Hingegen können Einkünfte, die in einem anderen Staat erzielt werden, ebenfalls dort steuerpflichtig sein (beschränkte Steuerpflicht). Um eine doppelte Besteuerung solcher Einkünfte zu vermeiden, gibt es Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), die festlegen, welcher Staat das Besteuerungsrecht hat.
Vermeidung der Doppelbesteuerung
Zwei Hauptmethoden werden im Zusammenhang mit DBA verwendet: die Anrechnungsmethode und die Befreiungsmethode. Bei der Anrechnungsmethode werden die Einkünfte im Ansässigkeitsstaat besteuert, während im Quellenstaat gezahlte Steuern angerechnet werden. Bei der Befreiungsmethode werden Einkünfte, die im Quellenstaat erzielt werden, im Ansässigkeitsstaat nicht besteuert, obwohl ein Progressionsvorbehalt bestehen kann.
Tie-Breaker-Regelung zur Feststellung der Ansässigkeit
Wenn eine Person in mehreren Ländern Ansprüche auf Steueransässigkeit hat, kommt die Tie-Breaker-Regelung zum Tragen, bei der folgende Kriterien berücksichtigt werden:
- Ständige Wohnstätte
- Mittelpunkt der Lebensinteressen
- Gewöhnlicher Aufenthalt
- Staatsangehörigkeit
Mittelpunkt der Lebensinteressen
Dieser Ort wird durch die stärksten persönlichen und wirtschaftlichen Bindungen bestimmt. Dabei spielen die Wohnsituation, berufliche und soziale Bindungen eine bedeutende Rolle. Persönliche Beziehungen erweisen sich häufig als entscheidender Faktor bei der Feststellung der steuerlichen Ansässigkeit als rein wirtschaftliche Kriterien.
Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH)
Ein konkreter Fall veranschaulicht diese Prinzipien: Ein Österreicher, der arbeitsbedingt in die USA versetzt wurde, hielt seinen Lebensmittelpunkt weiterhin in Österreich. Dies wurde durch die frühe Rückkehr seiner Familie, fortbestehende Bindungen an Österreich und das Fehlen einer Ansässigkeitsbescheinigung in den USA deutlich gemacht.
Fazit
Die Feststellung der steuerlichen Ansässigkeit basiert primär auf persönlichen Beziehungen. Eine befristete Auslandstätigkeit führt daher nicht zwangsläufig zu einer Verlagerung des Lebensmittelpunkts im steuerlichen Sinne. Zur Klärung individueller Fragen bei komplexen internationalen Steuerfragen sowie bei der doppelten Haushaltsführung ist es ratsam, die Expertise eines Steuerberaters in Anspruch zu nehmen.