Die Einführung der Leerstandsabgabe in Österreich zielt darauf ab, die Nutzung von Wohnraum zu steigern, insbesondere in den Bundesländern Steiermark, Tirol, Salzburg und Vorarlberg. Diese Abgabe soll leerstehende Wohnungen wieder vermehrt auf den Miet- oder Kaufmarkt bringen. Allerdings ist die Effektivität dieser Maßnahme umstritten.
Übersicht und Zielsetzung
Die Leerstandsabgabe wurde in unterschiedlichen Zeitrahmen eingeführt: in der Steiermark im Oktober 2022, in Tirol und Salzburg im Januar 2023 und in Vorarlberg ist die Einführung für Januar 2024 geplant. In der Steiermark wird die Maßnahme laut neuem Landesregierungsabkommen jedoch wieder rückgängig gemacht, da der administrative Aufwand in keinem Verhältnis zu den erzielten Einnahmen und dem ursprünglich erhofften Lenkungseffekt steht.
Erhebung und Berechnung
Die Erhebung der Abgabe erfolgt durch die Gemeinden, die sich dabei auf die Wohnsitzmeldungen des Melderegisters stützen. Die Höhe der Abgabe richtet sich nach dem jeweiligen Bundesland und der Größe der Wohnung. Ein Beispiel aus der Steiermark sieht vor: € 10 pro m² und maximal € 1.000 pro Jahr für eine Wohnung von 100 m².
Ausnahmen
Zwischen den Bundesländern bestehen Unterschiede hinsichtlich der Ausnahmeregelungen. Diese betreffen unter anderem altersbedingt nicht verwendbare Hauptwohnsitze oder Gebäude, die nicht mehr gebrauchstauglich sind.
Steuerrechtliche Behandlung
Im Rahmen der Einkommensteuer kann die Leerstandsabgabe als Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung abgezogen werden. Darüber hinaus ist eine Vorverlagerung als Werbungskosten möglich, sofern eine Vermietungsabsicht mit Belegen wie Inseraten oder Makleraufträgen nachgewiesen werden kann.
Zukünftige Entwicklungen
Momentan herrscht Unklarheit darüber, ob die Leerstandsabgabe in weiteren Bundesländern eingeführt oder abgeschafft wird. Diese Entwicklungen werden sicherlich in den kommenden Jahren entschieden und beobachtet werden müssen.
Weitere Informationen
Bei Änderungen und neuen Entwicklungen im Bereich der Leerstandsabgabe werden relevante steuerliche Informationen kontinuierlich zur Verfügung gestellt. Steuerpflichtige sollten sich regelmäßig über Updates informieren, um auf dem neuesten Stand zu bleiben.