Offenlegungspflicht 2024: Neue Meldepflichten im WiEReG

Die jüngsten Änderungen im Bereich des Registers für wirtschaftliche Eigentümer bringen umfassendere Offenlegungspflichten mit sich. Mit der Novellierung des WiEReG 2023 soll die Transparenz bei Treuhandschaftsvereinbarungen erheblich gesteigert werden. Dieses Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz verfolgt das Ziel, mehr Klarheit über die Struktur und Beteiligungen von Trusts und Stiftungen zu schaffen.

Gesetzesänderungen und neue Meldepflichten

Ab dem 1. Juli 2024 wird die Meldepflicht für Treuhandschaftsvereinbarungen ausgeweitet. Fortan müssen auch Treuhandschaften gemeldet werden, die wirtschaftliches Eigentum für Personen begründen, die nicht direkt Vertragspartei der Vereinbarung sind. Diese Neuerung zielt darauf ab, undurchsichtige Beteiligungsstrukturen zu identifizieren und die Nachvollziehbarkeit wirtschaftlicher Eigentumsverhältnisse zu fördern.

Auswirkungen auf Treuhandschaften innerhalb der Beteiligungskette

Bei Treuhandschaftsverhältnissen besteht dann eine Meldepflicht, wenn diese dazu führen, dass eine natürliche Person als wirtschaftliche Eigentümerin erkennbar wird oder sich der Umfang des Eigentums spürbar verändert. Davon ausgenommen sind Verhältnisse, die keinen Einfluss auf das wirtschaftliche Eigentum haben, zum Beispiel bei Beteiligungen unter 25%.

Erhöhte Transparenz im Kontext von Trusts und Stiftungen

Treuhandschaftsverhältnisse müssen nun explizit in den Meldungen aufgeführt werden, insbesondere wenn Treuhänder gleichzeitig als wirtschaftliche Eigentümer auftreten. Ein typisches Beispiel wäre, wenn Stifter Vermögen in Form von Treuhandschaften an eine Stiftung übertragen und hierdurch bestimmte Rollen als Treuhänder oder Treugeber innehalten.

Empfehlungen und Fristen

Für die Meldungen von Änderungen im wirtschaftlichen Eigentum gilt eine Frist von 4 Wochen. Neue Treuhandverhältnisse müssen zwar nicht sofort gemeldet werden, müssen aber bei der nächsten regulären Meldung berücksichtigt werden. Aufgrund der erweiterten Meldeverpflichtungen wird empfohlen, Treuhandschaftsverhältnisse sorgfältig zu überprüfen, um Geldstrafen wegen unvollständiger Meldungen zu vermeiden.

Ausblick

Im Oktober 2024 wurde ein Ministerialentwurf zur weiteren Anpassung der Behandlung von Treuhandschaften unter dem FM-Geldwäschegesetz veröffentlicht. Welche praktischen Auswirkungen dieser Entwurf haben wird, bleibt abzuwarten. Unternehmen und Treuhandgeber sollten sich dennoch frühzeitig mit den Änderungen auseinandersetzen, um nach deren Inkrafttreten rechtskonform handeln zu können.