Verschärfte Nachweispflichten für EU-Lieferungen 2020

Innergemeinschaftliche Lieferungen zwischen Unternehmen innerhalb der EU bieten attraktive steuerliche Vorteile in Form einer Steuerbefreiung. Diese Befreiung kann jedoch nur unter der Einhaltung bestimmter Anforderungen in Anspruch genommen werden. Mit den jüngsten Änderungen der Nachweispflichten ist eine erhöhte Sorgfalt geboten, um die Einhaltung dieser Voraussetzungen sicherzustellen.

Grundlagen der Steuerbefreiung

Innergemeinschaftliche Lieferungen sind definiert als steuerfreie Transaktionen zwischen zwei Unternehmern innerhalb der Europäischen Union. Wesentlich für die Annahme einer steuerfreien Lieferung ist, dass der Empfänger ein steuerpflichtiger Unternehmer ist und die gelieferten Waren im Bestimmungsland der Erwerbssteuer unterliegen.

Erforderliche Nachweise

Es ist von entscheidender Bedeutung, dass der Lieferer sowohl einen Versandnachweis als auch einen Buchnachweis erbringt. Der Versandnachweis dient der Bestätigung, dass die Waren tatsächlich in einen anderen Mitgliedstaat versandt wurden und diesen auch physisch verlassen haben. Ergänzend ist es notwendig, buchmäßige Dokumentationen anzufertigen, die die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung gemäß den rechtlichen Anforderungen darlegen.

Neue Anforderungen ab dem 1. Januar 2020

Mit der Verschärfung der Nachweispflichten müssen Lieferer die gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID-Nummer) des Abnehmers erhalten und deren Gültigkeit überprüfen. Darüber hinaus besteht die Verpflichtung zur Abgabe einer zusammenfassenden Meldung, um die Steuerbefreiung in Anspruch nehmen zu können.

Konsequenzen bei Nichteinhaltung

Sollten die UID-Nummer nicht korrekt berücksichtigt oder die zusammenfassende Meldung nicht ordnungsgemäß abgegeben werden, kann die Steuerbefreiung versagt werden. Dies kann zur Folge haben, dass die österreichische Umsatzsteuer nachträglich festgesetzt wird. Eine rechtzeitige Dokumentation und vollständige Buchhaltung sind daher entscheidend, um unangenehme umsatzsteuerliche Nachversteuerungen zu vermeiden.

EuGH-Urteil und nationale Praxis

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat klargestellt, dass den Mitgliedstaaten keine Befugnis zusteht, zusätzliche materielle Voraussetzungen neben den bestehenden einzuführen. Nationale Behörden sind verpflichtet, alle verfügbaren Informationen in ihre Prüfungen einzubeziehen, auch wenn formelle Anforderungen nicht lückenlos erfüllt worden sind.

Abschließend bleibt zu betonen, dass die Einhaltung der verschärften Nachweispflichten eine wesentliche Voraussetzung darstellt, um von der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen zu profitieren. Durch eine gewissenhafte Erfüllung dieser Vorgaben können Unternehmer Steuerfälle riskant umgehen und von den Vorteilen der innergemeinschaftlichen Lieferungen profitieren.

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