Doppelte Haushaltsführung: Steuerliche Kriterien erklärt

Die steuerliche Abzugsfähigkeit bei doppelter Haushaltsführung wirft oft komplexe Fragen auf, insbesondere wenn es um die Anerkennung von Werbungskosten geht. Ein aktueller Fall veranschaulicht die Herausforderungen und Kriterien, die dabei berücksichtigt werden müssen.

Steuerliche Abzugsfähigkeit bei doppelter Haushaltsführung

Fallbeschreibung

Eine Arbeitnehmerin, die für eine ukrainische Firma in Österreich tätig ist, beantragte die steuerliche Anerkennung der Kosten ihres Wohnsitzes in Wien als Werbungskosten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung. Sie argumentierte, dass ihre zeitweilige Versetzung nach Österreich durch den Arbeitgeber notwendig sei, während ihr Familienwohnsitz in der Ukraine verbliebe.

Kriterien für doppelte Haushaltsführung

Eine doppelte Haushaltsführung wird anerkannt, wenn berufsbedingt zwei Wohnsitze unterhalten werden: der Familienwohnsitz und der Berufswohnsitz. Steuerlich relevant sind dabei Mehraufwendungen, die entstehen, wenn eine tägliche Rückkehr an den Familienwohnort unzumutbar ist.

Entscheidung des BFG

Das Bundesfinanzgericht (BFG) entschied, den Wohnsitz in Wien als Familienwohnsitz einzustufen. Die Entscheidung basierte darauf, dass die Steuerpflichtige mit ihrer Familie in Wien lebte und der Lebensmittelpunkt dorthin verlagert wurde. Zudem befand sich die ganze Familie in Wien, und die Mietwohnung war für einen Dreipersonenhaushalt geeignet. Dementsprechend sah das Gericht keine Notwendigkeit einer doppelten Haushaltsführung. Folglich wurde die steuerliche Abzugsfähigkeit der Kosten der Wohnung in Wien als Werbungskosten abgelehnt.

Begründung und Judikatur

Die Richter des BFG verwiesen auf die Notwendigkeit einer befristeten auswärtigen Tätigkeit, um die Beibehaltung eines getrennten Familienwohnsitzes zu rechtfertigen. Ein unbefristeter Dienstvertrag in Österreich und die Möglichkeit einer Versetzung reichten nicht aus, um den Wohnsitz in der Ukraine als Familienwohnsitz gelten zu lassen.

Fazit

Die Entscheidung verdeutlicht, dass die Kosten der doppelten Haushaltsführung nicht abzugsfähig sind, wenn die Familie den Wohnsitz an den Beschäftigungsort verlegt. Für eine steuerliche Anerkennung wäre eine klare Befristung der Tätigkeit erforderlich, was in diesem Fall nicht gegeben war. Diese Aspekte sind entscheidend, um die steuerlichen Vorteile der doppelten Haushaltsführung korrekt zu beanspruchen.

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