Mitarbeiterprämie 2024: Abgabenfrei bis 3.000 Euro pro Mitarbeiter

Einführung der Mitarbeiterprämie 2024

Im Jahr 2024 haben Arbeitgeber die Möglichkeit, eine abgabenfreie Prämie von bis zu 3.000 Euro pro Mitarbeiter auszuzahlen. Diese Regelung ist jedoch deutlich komplexer als die Teuerungsprämie der Jahre 2022 und 2023.

Voraussetzungen und Regelungen

Lohngestaltende Vorschrift

Damit die Prämie abgabenfrei bleibt, muss sie auf einer lohngestaltenden Vorschrift beruhen. Arbeitgeber, die einem Kollektivvertrag (KV) unterliegen, müssen sicherstellen, dass die Prämie in der lohngestaltenden Vorschrift vorgesehen ist. Beispielhafte Regelungen umfassen eine Prämie von 700 Euro im KV Spedition und Logistik sowie 1.500 Euro im KV Telekom-Unternehmen.

Auszahlungsszenarien

Alle Arbeitnehmer müssen die Möglichkeit haben, die Prämie zu erhalten. Dabei ist eine Differenzierung in der Prämienhöhe für Vollzeit- und Teilzeitmitarbeiter zulässig.

Kombination von Prämien und Gewinnbeteiligung

Die Kombination aus Mitarbeiterprämie und Mitarbeitergewinnbeteiligung darf insgesamt 3.000 Euro nicht überschreiten. Falls dieser Betrag überschritten wird, fallen auf den Überschreitungsbetrag Sozialversicherung, Lohnsteuer und Lohnnebenkosten an.

Bedingungen der Auszahlung

Die Prämie muss eine zusätzliche Zahlung darstellen, die bisher nicht gewährt wurde. Gehalts- oder Prämienumwandlungen sind hierbei nicht erlaubt. Zudem muss die Auszahlung auf dem Jahreslohnkonto (L16) vermerkt werden.

Fazit und Unterstützung

Arbeitgeber sollten ihren Kollektivvertrag eingehend prüfen, um festzustellen, ob eine abgabenfreie Auszahlung der Mitarbeiterprämie möglich ist. Dabei ist eine konkrete Formulierung der Vereinbarung notwendig. Unterstützung bei der Umsetzung kann in Anspruch genommen werden.

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