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Bauleistungen 2026: Erhöhte Haftung bei Lohnabgaben

Ab 2026 steigt die Haftung bei Bauleistungen für lohnabhängige Abgaben auf 40 %. Erfahren Sie mehr über Haftungsumfang und Befreiungsmöglichkeiten.

Ab 2026 steigt die Haftung bei Bauleistungen für lohnabhängige Abgaben auf 40 %. Erfahren Sie mehr über Haftungsumfang und Befreiungsmöglichkeiten.

Ab dem Jahr 2026 tritt eine signifikante Änderung in der Haftung für lohnabhängige Abgaben im Bauleistungssektor in Kraft. Die Haftung der Auftraggeber wird von bisher 25 % auf 40 % angehoben. Diese Änderung betrifft die Abgaben, die an Finanzämter und Krankenversicherungsträger zu entrichten sind.

Haftungsumfang

Bei der Weitergabe von Bauleistungen haftet das auftraggebende Unternehmen bis zu 5 % des Werklohnes für die abzuführenden lohnabhängigen Abgaben. Im Falle einer Arbeitskräfteüberlassung kann diese Haftung auf bis zu 8 % ansteigen. Besonders betroffen sind auch die Beiträge an Krankenversicherungsträger: Hier haftet das auftraggebende Unternehmen für bis zu 20 % des Werklohnes und bis zu 32 % bei Arbeitskräfteüberlassung.

Befreiung von der Haftung

Es gibt jedoch Möglichkeiten, von dieser Haftung befreit zu werden:

  1. Gesamtliste der haftungsfreistellenden Unternehmen: Unternehmen, die in dieser Liste geführt werden, sind von der Haftung vollständig befreit.

  2. Überweisung von Beiträgen: Die Haftung entfällt ebenfalls, wenn das auftraggebende Unternehmen 25 % des Werklohnes, oder 40 % bei Arbeitskräfteüberlassung, direkt an das Dienstleistungszentrum der Österreichischen Gesundheitskasse überweist.

Leistungszeitpunkt

Der Leistungszeitpunkt ist entscheidend für die Haftungsregelung und wird als der Tag definiert, an dem die entscheidende rechtliche Handlung zur Begleichung der Werklohnschuld gesetzt wird. Eine Abweichung hiervon ist möglich, wenn der Leistungstag vor dem Datum der Einsichtnahme in die HFU-Gesamtliste liegt und es unmöglich oder unzumutbar war, den Werklohn zu diesem früheren Zeitpunkt zu begleichen.

Insgesamt wird mit diesen Regelungen eine höhere Verantwortung auf die Auftraggeber im Bauleistungssektor übertragen, weshalb eine genaue Kenntnis der neuen Anforderungen und eventueller Haftungsbefreiungen entscheidend ist.