Judikatur: Zusammenschluss und Rückwirkung für Geld investierende Gesellschafter
Hintergrund und Entscheidung
Im Kontext von Unternehmensbeteiligungen, insbesondere bei der Teilnahme einer Person als atypisch stiller Gesellschafter, entsteht steuerlich betrachtet eine Personengesellschaft gemäß Art IV des Umgründungssteuergesetzes (UmgrStG). Bedeutsam sind hier die Regelungen zur Rückwirkung, die es ermöglichen, Zusammenschlüsse rückwirkend auf einen Zeitraum von bis zu 9 Monaten vor dem eigentlichen Zusammenschlussstichtag durchzuführen. Eine wesentliche Änderung ergibt sich jedoch aus der jüngsten Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH): Für Gesellschafter, die ausschließlich Geld investieren, gilt eine solche Rückwirkung nicht mehr. Diese Investoren profitieren erst ab dem Datum des Vertragsabschlusses von der Beteiligung.
Umsetzung und Praxis
Die Entscheidung des VwGH vom 7. Oktober 2025 verdeutlicht, dass diese neue Regelung für alle Zusammenschlüsse ab dem 5. November 2025 bindend ist. Für Verträge, die vor diesem Stichtag abgeschlossen wurden, ist es weiterhin möglich, den bisher praktizierten Vorteil der Rückwirkung für Geld übertragende Gesellschafter zu nutzen.
Bedeutung für die Praxis
Die Anpassung der Rückwirkungsregelungen hat erhebliche Auswirkungen auf die Praxis. Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie über ein genaues Verständnis der zeitlichen Abfolgen von Vertragsabschlüssen und der strukturellen Neuausrichtung ihrer Zusammenschlüsse verfügen. Um die neuen Regelungen korrekt anzuwenden und die steuerlichen Vorteile vollständig auszuschöpfen, könnte es ratsam sein, eine rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Dies trägt dazu bei, mögliche finanzielle Nachteile zu vermeiden und die Transition auf die neuen Vorgaben reibungslos zu gestalten.

