Inflationsanpassungsverordnung 2026
Die Inflationsanpassung für das Jahr 2026 bringt wesentliche Änderungen im Einkommensteuertarif mit sich, die zur Milderung der kalten Progression eingeführt werden. Diese Schritte sind eine Reaktion auf die Inflationsrate von 2,6 %, die im Zeitraum von Juli 2024 bis Juni 2025 gemessen wurde. Demzufolge werden die Tarifstufen um 1,733 % mit Wirkung zum 1. Januar 2026 angepasst.
Allgemeine Anpassung der Tarifstufen
Die neuen Einkommenssteuertarifstufen sind wie folgt festgelegt:
- Bis € 13.539: 0 % Steuersatz
- Bis € 21.992: 20 % Steuersatz
- Bis € 36.458: 30 % Steuersatz
- Bis € 70.365: 40 % Steuersatz
- Bis € 104.859: 48 % Steuersatz
- Bis € 1.000.000: 50 % Steuersatz
- Über € 1.000.000: 55 % Steuersatz
Erhöhung der Absetzbeträge
Mit den Anpassungen steigen auch die Absetzbeträge, die zur Entlastung der Steuerzahler beitragen sollen:
- Der Verkehrsabsetzbetrag wird von € 487 auf € 496 erhöht.
- Der Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag wird von € 790 auf € 804 angehoben.
- Der Pensionistenabsetzbetrag steigt von € 1.002 auf € 1.020.
Auswirkungen auf steuerfreie Einkommen
Für Arbeitnehmer, die ein Jahreseinkommen bis zu € 19.962 erzielen, bleibt das Einkommen de facto steuerfrei. Diese Anpassung zielt darauf ab, die Steuerlast für untere Einkommensbereiche so gering wie möglich zu halten.
Empfehlung
Diese Änderungen treten automatisch in Kraft und sollten bei der Steuerplanung für das Jahr 2026 unbedingt berücksichtigt werden. Steuerpflichtige sowie Berater sollten sich mit der neuen Tarifstruktur und den erhöhten Absetzbeträgen vertraut machen, um die Änderungen optimal in die persönliche oder betriebliche Steuerstrategie einzubetten.

