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Inflationsanpassung 2026: Neue Steuertarife im Überblick

Ab 2026 werden Einkommensteuertarifstufen zur Abfederung der kalten Progression um 1,733 % angepasst. Erfahren Sie mehr über neue Tarifstufen.

Ab 2026 werden Einkommensteuertarifstufen zur Abfederung der kalten Progression um 1,733 % angepasst. Erfahren Sie mehr über neue Tarifstufen.

Mit Blick auf die steuerliche Entlastung der Bürgerinnen und Bürger bringt die Inflationsanpassungsverordnung 2026 wesentliche Anpassungen im Einkommensteuertarif und den Absetzbeträgen. Diese Änderungen treten ab dem 1. Januar 2026 in Kraft und zielen darauf ab, die Auswirkungen der kalten Progression abzumildern, indem sie die Tarifstufen um 1,733 % anheben.

Anpassung der Einkommensteuertarifstufen

Die neuen Tarifstufen sollen die Steuerprogression abfangen und sehen vor, dass für die ersten € 13.539 ein Steuersatz von 0 % gilt. Für Einkommen zwischen € 13.539 und € 21.992 beträgt der Steuersatz 20 %. Einkünfte von € 21.992 bis € 36.458 werden künftig mit 30 % besteuert. Der Steuersatz für Einkommen von € 36.458 bis € 70.365 liegt bei 40 %, während er für höhere Einkommensbereiche von € 70.365 bis € 104.859 48 % beträgt. Für Einkünfte von € 104.859 bis € 1 Mio. fällt ein Steuersatz von 50 % an, und Einkommen über € 1 Mio. unterliegen einer Besteuerung von 55 %.

Anpassung der Absetzbeträge

Neben den Tarifstufen erfahren auch die Absetzbeträge eine Erhöhung. Der Verkehrsabsetzbetrag steigt von € 487,00 auf € 496,00, während der Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag von € 790,00 auf € 804,00 ansteigt. Der Pensionistenabsetzbetrag wird von bisher € 1.002,00 auf € 1.020,00 angepasst. Jahreseinkommen bis zu € 19.962 bleiben für Arbeitnehmer aufgrund dieser Anpassungen de facto steuerfrei.

Diese Maßnahmen resultieren aus einer Anpassung an die ermittelte Inflation des Beobachtungszeitraums von Juli 2024 bis Juni 2025, die bei 2,6 % lag. Durch diese Anpassungen soll gewährleistet werden, dass die Steuerlast der Bürgerinnen und Bürger besser an die wirtschaftlichen Gegebenheiten angepasst wird und der inflationsbedingte Kaufkraftverlust teilweise kompensiert wird.