Zum Jahr 2026 wird die Geringfügigkeitsgrenze unverändert bei 551,10 Euro bleiben. Diese Entscheidung ist Teil der breiteren Regierungsstrategie zur Budgetsanierung und könnte erhebliche Auswirkungen auf Arbeitnehmer haben, insbesondere auf diejenigen in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen.
Entscheidung und Auswirkungen
Die Beibehaltung der Geringfügigkeitsgrenze bei 551,10 Euro hat potenziell weitreichende Folgen. Kollektivvertragliche Lohnerhöhungen, die auch für geringfügig Beschäftigte gelten, könnten dazu führen, dass die Grenze unabsichtlich überschritten wird. Sollte dies geschehen, tritt die Pflicht zur Vollversicherung ein, was bedeutet, dass zusätzliche Beiträge für Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung zu leisten sind. Vor allem Personen, die aufgrund vorzeitiger Pensionierung nur geringfügig arbeiten können, sind besonders gefährdet, da ihnen im Falle einer Überschreitung der Verlust von Pensionsleistungen drohen könnte.
Risiken bei Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze
Es ist wichtig, sich der Risiken bewusst zu sein, die mit der Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze einhergehen. Lohnerhöhungen infolge von Kollektivverträgen können zu einer ungewollten Vollversicherungspflicht führen. Die finanziellen Konsequenzen durch zusätzliche Versicherungsbeiträge können beträchtlich sein und sollten daher unbedingt vermieden werden. Besonders gefährdet sind Arbeitnehmer, die aus pensionstechnischen Gründen nur geringfügig beschäftigt sind, da hier die Gefahr eines Leistungsbezugsverlustes besteht.
Anpassungsmöglichkeiten
Um innerhalb der Geringfügigkeitsgrenze zu bleiben und die potenziellen Risiken zu mindern, können Anpassungen in Betracht gezogen werden. Eine Reduzierung der Arbeitszeit kann ein effektiver Weg sein, um nicht über die Grenze zu geraten. Dazu ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Anpassung der Arbeitszeit notwendig.
Unterstützung und Beratung
Um negative finanzielle Auswirkungen zu vermeiden, ist steuerliche Beratung und Unterstützung ratsam. Die Berechnung der optimalen Stundenanzahl, um die Geringfügigkeitsgrenze nicht zu überschreiten, sollte sorgfältig erfolgen. Eine gründliche Planung und Abstimmung mit steuerlichen Beratern kann dazu beitragen, die finanziellen Risiken abzufedern und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sicherzustellen.


